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Eine Grossmutter spielt mit ihrem rund zweijährigen Enkelkind.
Legende: Das Grosi betreut ihr Enkelkind meistens gratis und oft auch gerne. Keystone

Schweiz Steuerausfall durch Kinderbetreuung überschätzt

Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, ziehen weniger Geld von den Steuern ab, als angenommen. Der Bund ging von 360 Millionen weniger Einnahmen aus. Nun sind es nur 60 Millionen.

Eltern, die ihre Kinder in einer Krippe oder Tagesstätte fremd betreuen lassen und Eltern, die selbst zu den Kindern schauen, steuerlich gleich behandeln. Dies haben der Bundesrat und das Parlament mit dem «Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern» gewollt. Was zahlreiche Kantone seit einiger Zeit für die Kantons- und Gemeindesteuern kennen, gilt deshalb seit 1. Januar 2011 auch für die direkte Bundessteuer: Die Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern können von den Steuern abgezogen werden. Und zwar bis zu einem Betrag von 10'100 Franken pro Kind.

Ausfälle falsch eingeschätzt

Auf 360 Millionen Franken pro Jahr hat der Bundesrat in seiner Botschaft zum Gesetz die Ausfälle beziffert, die er für die Bundeskasse jedes Jahr erwartet. Doch nun muss die Eidgenössische Steuerverwaltung im Finanzdepartement diesen Betrag massiv nach unten korrigieren. Laut Kurt Dütschler, Chef der Abteilung Grundlagen, hat man sich damals auf sehr grobe Annahmen gestützt, «die sich nun als sehr pessimistisch erweisen».

Inzwischen hat die Steuerverwaltung nämlich Daten aus zwei Kantonen ausgewertet, die schon 2008 und 2009 einen relativ hohen kantonalen Steuerabzug gekannt haben. Und dabei habe sich herausgestellt, dass viel weniger Eltern Abzüge geltend machen würden als erwartet, sagt Dütschler. Überraschenderweise habe nur etwa ein Fünftel der Eltern davon Gebrauch gemacht.

Und zudem hätten diese viel geringere Beträge abgezogen als gedacht. Nämlich deutlich weniger als 3000 Franken pro Jahr und Kind im Durchschnitt. Neu geht die Steuerverwaltung deshalb davon aus, dass für den Bund nur noch Steuerausfälle von insgesamt 60 Millionen Franken pro Jahre resultieren dürften, sechs Mal weniger als geschätzt.

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Da stellt sich natürlich die Frage, weshalb die Beträge nun so viel tiefer sind. Abteilungschef Dütschler nimmt an, dass es noch sehr viele Verhältnisse gibt, wo Verwandte die Kinder betreuen. «Da fliesst halt kein Geld und da kann man halt auch keinen Abzug machen.»

Nachdem sich die Steuerverwaltung schon bei den Ausfällen im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform massiv verschätzt hat, muss jetzt also zum zweiten Mal eine Schätzung korrigiert werden.

 Allerdings hat der Schätzfehler diesmal erfreulichere Konsequenzen: Während bei den Unternehmenssteuern die Ausfälle für den Bund unterschätzt wurden, hat man sie bei den Familiensteuern überschätzt.

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