Gegen 900'000 Steuererklärungen hat das Zürcher Steueramt letztes Jahr erledigt. Wenn sich Ungereimtheiten abzeichnen, setzten die Zürcher auch aufs Internet, wie die NZZ schrieb. Zum Beispiel auf die Strassenbilder von Google Street View – etwa dann, wenn der Vermögensstandard einer Liegenschaft strittig ist.
Das Internet sei hilfreich, habe man doch früher vor Ort gehen müssen. Es ein Recherche-Instrument, wie ein Telefonbuch, oder ein Zonenplan, sagt Roger Keller, Sprecher der Zürcher Finanzdirektion. «Es geht vor allem schneller. Der Steuerkommissär kann sich schneller einen guten Überblick verschaffen.»
Frage der Beweiskraft
Für den eidgenössischen Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür ist dies zulässig, solange öffentlich zugängliches Material verwertet wird. Das Problem sei aber die Beweiskraft der Bilder: «Die Frage stellt sich immer, ob das einen genügenden Beweiswert hat, ob diese Bilder die Realität auch wirklich richtig widerspiegeln.»
Patrick Kneubühl, Direktor des schweizerischen Treuhänderverbands Treuhand Suisse, kritisiert einen anderen Punkt: Im Gesetz stehe, die Behörde dürfe als Beweismittel einen Augenschein nehmen oder Zeugen befragen, aber vom Internet stehe darin nichts. Für den Steuerpflichtigen bedeute dies: «Wenn er das Verwaltungsverfahrensgesetz liest, dann sieht er, dass die Steuerbehörde einen Augenschein nehmen kann. Ob er dann automatisch daran denkt, dass man ihn jetzt auch via Internet observiert, das ist eben die Frage.»
Worauf Roger Keller vom Zürcher Steueramt erwidert, die Aufzählung der Arbeitsinstrumente sei im Gesetz ausdrücklich nicht abschliessend.
Und in anderen Kantonen? In Bern, so Yvonne von Kauffungen, Leiterin Kommunikation, komme dies nicht in Frage. Der Ansprechpartner des Steueramtes seien die Kunden. Man gehe nicht ins Internet, sondern man bitte den Kunden, Informationen zu liefern.