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Schweiz Strafanzeige bleibt ohne Folgen für Markwalder

Die Immunität von FDP-Nationalrätin Christa Markwalder wird nicht aufgehoben. Das hat die ständerätliche Rechtskommission entschieden. Sie bestätigt damit einen Entscheid des Nationalrats.

Die Kasachstan-Affäre hat keine strafrechtlichen Folgen. Nach der nationalrätlichen Immunitätskommission hat am Freitag auch die Rechtskommission des Ständerats entschieden, dass FDP-Nationalrätin Christa Markwalder vor Strafverfolgung geschützt bleiben soll. Auch die Immunität von FDP-Nationalrat Walter Müller wird nicht aufgehoben.

Aufhebung «unverhältnismässig»

Der Entscheid fiel mit 11 Stimmen bei einer Enthaltung, wie Kommissionspräsident Stefan Engler sagte. Mit 10 zu 2 Stimmen sprach sich die Kommission ausserdem dagegen aus, die Immunität des St. Galler FDP-Nationalrats Walter Müller aufzuheben. Nach Ansicht der Rechtskommission wäre es in beiden Fällen unverhältnismässig gewesen, die Immunität aufzuheben, wie Engler sagte.

Markwalder und Müller waren im Zusammenhang mit der so genannten Kasachstan-Affäre ins Visier der Justiz geraten. Markwalder hatte Unterlagen der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats an eine Lobbyistin weitergegeben. Es handelte sich um Antworten des Bundesrates auf eine Anfrage aus der Kommission zum Verhältnis zwischen der Schweiz und Kasachstan.

Strafanzeige ohne Folgen

Die Kommission stufte dies zwar als Verletzung des Kommissionsgeheimnisses ein, verzichtete aber auf eine Strafanzeige. Allerdings reichten zwei Privatpersonen eine solche bei der Bundesanwaltschaft ein, in der sie Markwalder unter anderem Amtsgeheimnisverletzung und politischen Nachrichtendienst vorwerfen.

Audio
Markwalders Immunität wird nicht aufgehoben
aus Heute um Vier vom 14.08.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 26 Sekunden.

Gegen Markwalders Parteikollegen Walter Müller reichte die Juso Strafanzeige ein. Müller hatte sich im Mai 2014 zu einer Reise nach Kasachstan einladen lassen. Nach Ansicht der Juso liess sich der St. Galler Nationalrat damit bestechen.

Weil Markwalder und Müller als Mitglieder des Nationalrats vor Strafverfolgung geschützt sind, soweit es um eine Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrem Amt geht, ersuchte die Bundesanwaltschaft um Aufhebung der Immunität. Da dieses Gesuch nun definitiv abgelehnt ist, wird die Bundesanwaltschaft kein Verfahren eröffnen.

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