Die Anzeigen von fünf betroffenen Personen hat die Anwältin Noëmi Erig verfasst. «Es ist für mich klar, dass die Polizei ihre Macht missbrauchte und es für die Leibesvisitationen keine gesetzliche Grundlage gab. Deshalb ist der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs sowie der Freiheitsberaubung erfüllt», erklärt Erig gegenüber «Schweiz Aktuell».
Insgesamt vier Frauen und ein Mann erstatteten Anzeige, auch wegen Körperverletzung und Nötigung. Neben Richard Wolff (AL) richten sich die Anzeigen gegen den Polizeikommandanten sowie den Einsatzleiter.
Polizei räumt Fehler ein
Am 19. September 2015 führten Abtreibungsgegner den bewilligten «Marsch fürs Läbe» in Zürich Oerlikon durch. Gleichzeitig sollte eine unbewilligte Gegendemo von Abtreibungsbefürwortern stattfinden, um für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen zu demonstrieren und um den Marsch zu stören.
Die Stadtpolizei Zürich führte 100 Personen ab. Rund 50 Demonstranten mussten sich anschliessend auf dem Polizeiposten ausziehen – laut Polizei aus Sicherheitsgründen.
Im Rahmen eines politischen Vorstosses zum Thema erklärte der Stadtrat im November, dass die Leibesvisitationen «weder sachdienlich noch effizient» waren. Dass nun fünf Personen Strafanzeige eingereicht haben, nimmt Mathias Ninck, Mediensprecher des Sicherheitsdepartements, zur Kenntnis. «Nun warten wir ab, ob es tatsächlich zu einem Verfahren kommt oder nicht.»
Polizeivorsteher Richard Wolff wollte keine Stellung nehmen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.