Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft Luzern, bestätigt auf Anfrage der «Rundschau»: «Die Staatsanwaltschaft Luzern hat ein Strafverfahren gegen Beat Hensler wegen Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung eingeleitet. Die Untersuchung führt eine Staatsanwältin aus dem Kanton Uri.»
Die Rundschau weiss: Kommandant Beat Hensler zeigte die Überwachungsaufnahmen drei Wochen nach dem Vorfall den Mitgliedern der Sondereinheit «Luchs». Damit verstösst der höchste Luzerner Polizist gegen die Geheimhaltungspflicht im internen Dienstbefehl, wonach gegenüber unbeteiligten Korpsmitgliedern das Amtsgeheimnis strikt zu wahren ist.
Hensler führte aber auch Beweismittel während des laufenden Strafverfahrens vor – ohne Einwilligung der zuständigen Staatsanwältin.
Für den Polizeirecht-Experten und ehemaligen Basler Polizeikommandanten Markus Mohler ist klar: «Grundsätzlich gilt das Amtsgeheimnis auch behördenintern. Der objektive Tatbestand ist erfüllt und es besteht der hinreichende Verdacht einer Amtsgeheimnisverletzung, weshalb die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angezeigt ist.»
Auch Staatsanwaltschaft in Erklärungsnot
Amtsgeheimnisverletzung ist ein Offizialdelikt, welches von der Strafverfolgungsbehörde von Amts wegen zu verfolgen wäre. Doch weshalb eröffnete die Staatsanwaltschaft Luzern über Wochen kein Strafverfahren gegen Kommandant Hensler? Dies obwohl sie bereits kurz nach der Videovorführung Kenntnis von diesem möglichen Straftatbestand hatte.
Mohler kann dieses Verhalten der Luzerner Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehen, wie er zu SRF sagt: «Eine solche Verzögerung verstösst gegen die Strafprozessordnung und das Legalitätsprinzip. Die Strafbehörden sind verpflichtet ein Verfahren einzuleiten und durchzuführen, wenn ihnen Straftaten oder auf Straftaten hinweisende Verdachtsgründe bekannt werden.»
Verwaltungsbeschwerde führte schlussendlich zu Strafverfahren
Recherchen der «Rundschau» zeigen nun: Der Anwalt des beschuldigten Elitepolizisten reichte Mitte August eine Verwaltungsbeschwerde beim Luzerner Regierungsrat ein. Darin verlangte er offenbar auch die strafrechtliche Prüfung von Henslers interner Videovorführung. Beat Hensler war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Er weilt in den Ferien. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.