Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) hat zwei parlamentarische Initiativen eingereicht.
Demnach dürften alt Bundesräte keine bezahlten Mandate von Organisationen oder Personen des öffentlichen oder privaten Rechts annehmen, die von der Finanzierung des Bundes abhängig sind.
Abgewählte nicht betroffen
Nicht gelten sollen die Regeln für abgewählte Bundesratsmitglieder. Ausnahmen soll es auch für jene geben, die vor ihrem Amtsantritt eine Mehrheitsbeteiligung in einer Kapitalgesellschaft besassen. Diese dürften nach ihrem Rücktritt wieder in der Gesellschaft tätig sein.
Die Kommission möchte auch für die Angehörigen des obersten Kaders der Bundesverwaltung eine entsprechende Karenzfrist vorsehen, ähnlich dem Konkurrenzverbot in Arbeitsverträgen der Privatwirtschaft. Sie wollen dazu jedoch noch die Personalverbände des Bundes anhören, bevor sie die Vorlage zuhanden des Nationalrates verabschiedet.
Eine Kommissionsminderheit will dem Rat beantragen, auf die Gesetzesänderungen nicht einzutreten. Aus deren Sicht handelt es sich um eine Überreglementierung. Der Bundesrat stellt sich gegen Beschränkungen für ehemalige Mitglieder.