Die Kritik formuliert die GPK in einem Bericht im Nachgang zur Affäre um den ehemaligen Armeechef Roland Nef. Sie untersuchte, ob der Bundesrat ihre damaligen Empfehlungen umgesetzt hat. Grösstenteils ist die GPK zufrieden. Beim System der Personensicherheitsprüfungen sieht sie aber nach wie vor Probleme.
Die Fachstelle Personensicherheitsprüfungen führt heute bei Ausländern höchstens eine Grundsicherheitsprüfung durch, nicht aber eine erweiterte Personensicherheitsprüfung oder eine erweiterte Prüfung mit Befragung.
Die Stelle ist im Verteidigungsdepartement (VBS) angesiedelt. Das VBS begründete das Vorgehen gegenüber der GPK mit einer «langjährigen internationalen Gewohnheit». Die GPK erachtet diese Praxis als «unbefriedigend».
Änderungen geplant
Die GPK fordert Änderungen: Ausländer sollen entweder keine Funktionen mehr ausüben dürfen, in welchen sie Zugang zu als geheim klassifizierten Informationen haben, oder sie sollen sich einer erweiterten Personensicherheitsprüfung unterziehen müssen.
Das VBS erklärte gegenüber der GPK, es sei sich des Problems bewusst und wolle es im Rahmen des neuen Informationssicherheitsgesetzes regeln.