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Hochspannungsmasten im Abendrot.
Legende: So nicht: Das Bundesgericht verlangt vom BKW, dass Hochspannungsleitungen mehrheitlich unter die Erde kommen. keystone

Schweiz Stromleitungen müssen unter die Erde

Das Bundesamt für Energie muss beim Umbau von Hochspannungsleitungen nochmals über die Bücher. Betroffen sind etwa 30 Kilometer Freileitungen im Kanton Bern. Das Bundesgericht hat Beschwerden von mehreren Gemeinden zum Teil gutgeheissen.

Das Bundesamt für Energie (BFE) hatte dem Berner Energiekonzern BKW 2010 erlaubt, zwischen Wattenwil und Mühleberg (BE) Hochspannungsleitungen auszubauen. Geplant waren Freileitungen auf eine Länge von knapp 30 Kilometern.

Nun pfeift das Bundesgericht das BFE zurück. Es handle sich grösstenteils um landwirtschaftlich geschützte Gebiete. Darum müsse das BFE eine Erdverlegung prüfen, so das Bundesgericht.

Landschaftsschutz geht vor

Die Planungsgenehmigung wird nun als Ganzes aufgehoben. Das BFE muss für weite Teile der 30 Kilometer zusätzlich Varianten für eine Erdverlegung prüfen.

Betroffen sind folgende Gebiete: Für die Umfahrung Oberscherli, die Umgebung der Weiler Mengesdorf, Liebewil und Herzwil sowie für Gebiete, die dem eidgenössischen Landschaftsschutz unterstehen. Darüber hinaus ist die unterirdische Verlegung bei sämtlichen Landschaftsschutzgebieten von kantonaler, regionaler und sogar bloss kommunaler Bedeutung zu prüfen.

Erfolgreiche Beschwerden

Vor knapp einem Jahr hatte sich bereits das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage auseinander gesetzt. Dieses hiess damals Beschwerden der Gemeinden Riggisberg und Köniz teilweise gut. Das BFE musste weitere Abklärungen vornehmen. Allerdings wurde in dem Urteil offenbar nicht eindeutig festgelegt, welche Streckenteile exakt betroffen sind.

Kartenausschnitt von dem Gebiet.
Legende: Die kritisierten Hochspannungsleitungen liegen in diesem Gebiet. sf

Das Bundesgericht hat nun für Klarheit gesorgt und die Beschwerden der Gemeinden Riggisberg, Niedermuhlern, Rüeggisberg, Rümligen und Köniz sowie von zahlreichen mitbeteiligten Privatpersonen teilweise gutgeheissen.

Strom für Lötschberg-Basistunnel

Nicht durchgedrungen sind die Beschwerdeführer mit ihrer Forderung nach Prüfung einer Verkabelung der gesamten Leitungsstrecke sowie nach Durchführung eines Sachplanverfahrens. Allerdings hat das Bundesgericht das BFE verpflichtet, bei seinen Abklärungen einen unabhängigen und international anerkannten Experten beizuziehen.

Der Leitungsausbau auf eine 220 Kilovoltleitung dient laut BKW der längerfristigen Versorgungssicherheit des Grossraums Bern sowie der sicheren Stromversorgung des Alp-Transit-Basistunnels Lötschberg.

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