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Schweiz Suizidhilfe: Zwingt Strassburg die Schweiz zu einem Gesetz?

Im Frühling wollte der Gerichtshof für Menschenrechte der Schweiz vorschreiben, die Sterbehilfe gesetzlich zu regeln. Dagegen hat die Schweiz Rekurs eingelegt. Nun müssen die Richter diesen Entscheid nochmals überdenken.

Es geht um den Fall einer älteren Zürcherin: Sie möchte sterben, obwohl sie nicht an einer unheilbaren Krankheit leidet. Kein Arzt will ihr ein Rezept für das tödliche Medikament ausstellen. Denn die Berufsregeln der Ärzte erlauben Sterbehilfe nur dann, wenn eine Patientin sterbenskrank ist. Die betroffene Frau zog den Entscheid weiter an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nach Strassburg.

Vergangenen Frühling hielten die Richter fest: Die Schweiz kann die Frage, wer das Medikament erhalten soll, nicht einfach den Ärzten überlassen. Es muss gesetzlich geregelt werden.

Portät Folco Galli.
Legende: Folco Galli, Mediensprecher im Bundesamt für Justiz, hält die heutige Regelung für genügend. SRF

Für die Schweiz ist die Rechtslage klar

Der Schweiz gefiel das gar nicht. Sie hat das Urteil weitergezogen. Die heutige Regelung genüge, sagt Folco Galli vom Bundesamt für Justiz.

«Nach Ansicht der Schweiz ist die Rechtslage nicht unklar. Bund und Parlament haben sich mehrmals mit dieser Frage befasst und sind zum Schluss gelangt, dass die Verschreibung und die Abgabe eines todbringenden Mittels ausreichend geregelt sind.»

Zwischenerfolg für die Schweiz

Nun feiert die Schweiz einen Zwischenerfolg: Ein Ausschuss von fünf Richtern am Menschenrechtsgerichtshof hat entschieden, dass der Fall nicht abgeschlossen ist. Er geht an die grosse Kammer des Gerichtshofs.

Was das heisst, sagt der Experte Sebastian Heselhaus. Er ist Professor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Luzern: «Dieser Zwischenschritt bedeutet, dass der Ausschuss der Auffassung ist, dass es sich um eine sehr knifflige Rechtsfrage handelt, die unbedingt noch ein zweites Mal angeschaut werden muss.»

Grundsätzlich sei diese Frage deshalb knifflig, weil die Europäische Menschenrechtskonvention für ganz Europa gelte. «Es gibt noch keinen Konsens zwischen den Staaten, inwieweit Sterbehilfe erlaubt sein soll.» Das spiegle sich auch in dem Gerichtsentscheid wieder, sagt Heselhaus.

Ob Strassburg der Schweiz am Ende Regeln aufzwinge für die Sterbehilfe oder nicht – sei völlig offen. Aus dem heutigen Zwischenentscheid lasse sich diesbezüglich gar nichts ableiten.

Kein Konsens im Land

Die Richter waren bereits im Frühling verschiedener Meinung. Vier zu drei gegen die Schweiz stand es damals. Die starke Minderheit sagte: Wir sollten der Schweiz den heutigen Ermessensspielraum lassen!

Braucht es klarere Regeln oder nicht? Christoph Blocher, Eveline Widmer-Schlumpf und Simonetta Sommaruga: alle Justizministerinnen und -minister der letzten zehn Jahre haben sich mit der Frage herumgeschlagen. Alle kamen zum Schluss: Lassen wir die Finger davon.

Es gibt diesbezüglich keinen Konsens im Land. Sofort stellen sich schwierige Fragen: Soll Sterbehilfe auch nicht sterbenskranken Menschen offen stehen? Wie sieht es bei psychisch kranken Menschen aus? Wie bei Kindern? Nun sind die Strassburger Richter wieder am Zug. Sie entscheiden, ob die Schweiz diese heiklen Fragen wieder anpacken muss oder nicht.

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