Das Urteil hatte für Aufsehen gesorgt: SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär wurden Anfang Mai zu bedingten Geldstrafen verurteilt, gestützt auf den Rassismusartikel im Strafgesetzbuch.
Mit dem Inserat, das im August 2011 in mehreren Zeitungen für die Masseneinwanderungsinitiative geworben hatte, seien Kosovaren in einer Weise herabgesetzt worden, die gegen die Menschenwürde verstosse, befand die Einzelrichterin.
«Wir kämpfen für die Meinungsäusserungsfreiheit»
Inzwischen haben die Verurteilten die schriftliche Urteilsbegründung erhalten. Gestützt darauf, so Generalsekretär Baltisser, habe man entschieden, das Urteil weiterzuziehen.
«Wir ziehen dieses Urteil weiter, weil wir für die Meinungsäusserungsfreiheit kämpfen», sagt Baltisser. «Es muss in der Schweiz möglich sein einen Sachverhalt darzustellen, so wie er sich zugetragen hat. Und deshalb wollen wir auch, dass sich die nächsthöhere Instanz mit diesem Urteil befasst.»
«Rassismus-Strafnorm wird missbraucht»
Für die SVP ist die Argumentation der Einzelrichterin nicht nachvollziehbar. Es gehe der Partei auch um einen Grundsatzentscheid, sagt Baltisser. «Die Rassismus-Strafnorm wurde seinerzeit eigentlich beschlossen, um eine Handhabe gegen Holocaust-Leugner zu haben. Heute richtet sie sich immer mehr gegen missliebige Politiker, gegen unbequeme Satiriker oder sogar gegen Fasnachts-Cliquen. Das ist unseres Erachtens ein Missbrauch.»
Nun muss sich das Berner Obergericht mit der Frage befassen, ob das Inserat mit dem Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» rassistisch im Sinne des Strafgesetzbuches sei. Dabei handelt es sich um das Gericht, das die Berner Staatsanwaltschaft zweimal gerügt hatte, weil diese das Strafverfahren gegen die SVP eigentlich einstellen wollte.