Zwischen 2006 und 2011 hatten europäische und lokale Sicherheitsbehörden Inspektionen bei der Swiss durchgeführt. Dabei ergaben sich im Bereich der Sicherheitsdurchsuchung von Flugzeugen sowie bei der Sicherung vor unbefugtem Zutritt ungenügende Ergebnisse.
Was tun?
Das BAZL forderte die Swiss auf, Massnahmen zur Erfüllung der Vorschriften sicherzustellen. Die Swiss hatte argumentiert, aus der BAZL-Verfügung gehe nicht ausreichend hervor, was sie tun müsse. Laut Bundesgericht verweist die Verfügung des BAZL auf Normen, welche ausreichend klar sind. Schon das Bundesverwaltungsgericht hatte so entschieden.
Ziel sei es, dass sich keine verbotenen Gegenstände und unbefugten Personen an Bord von Flugzeugen befinden dürften. Die Swiss hat drei Monate Zeit, um die Erfüllung der Anforderungen nachzuweisen, andernfalls droht ihr eine Busse von bis zu 20'000 Franken. Die Fluggesellschaft wollte keine Stellung zum Urteil nehmen.