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Mosaik-Freske in Brantönen, sie zeigt eine Gazelle.
Legende: Gefährdete Kunst aus Syrien: Freske aus dem 5. Jahrhundert vor Christus. Generaldirektion für Antiquitäten und Museen, Damaskus

Schweiz Syrische Raubkunst in der Schweiz verwahren?

Die IS-Terroristen verkaufen antike Kunstwerke aus Syrien, um ihren «Islamischen Staat» zu finanzieren. Die EU hat bereits ein Handelsverbot erlassen, die Schweiz könnte bald folgen. Ein Verbot allein reiche nicht, sagt der Basler Archäologe David Cahn.

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Im syrischen Bürgerkrieg wird Weltkulturerbe zerstört, es wird geraubt und geplündert. Seit die Terrormiliz IS im Land wütet, hat sich die Situation abermals verschärft: Sie finanziert sich unter anderem auch durch den Handel mit Raubkunst. Die EU hat deshalb den Handel mit syrischen Kulturgütern verboten – nicht aber die Schweiz. Doch das könnte sich bald ändern: Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur wird sich an ihrer nächsten Sitzung mit dem Thema befassen.

Römische Antiquitäten aus Syrien

ICOM-Notfall-Liste

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Der Internationale Museumsrat (ICOM) veröffentlichte 2013 eine «rote Liste» der syrischen Kulturgüter, die besonders gefährdet sind, illegal gehandelt zu werden.

Ein Verbot allein werde allerdings nicht viel bringen, ist der Archäologe David Cahn überzeugt. «Viel wichtiger sind die konkreten Massnahmen, die getroffen werden müssen», sagt er gegenüber SRF. «Wir brauchen unbedingt Bilder der Objekte; aus den syrischen Museen beispielsweise», führt das Gründungsmitgleid der Internationalen Antikenhändler-Organisation IAADA aus.

Syrien sei eine römische Provinz gewesen, ruft er in Erinnerung. Und antiken römischen Kunstwerken sei nicht anzusehen, ob sie aus Syrien oder einer anderen damals römischen Provinz stammen. «Die können auch bei uns in der Schweiz ausgegraben werden», sagt Cahn, der in Basel ein Auktionshaus führt.

Antike Objekte aufbewahren und schützen

Deshalb fordert Cahn etwa, dass Archäologen, die in Syrien gearbeitet hatten, ihre Dokumentationen «an die relevanten Institutionen» weiterleiten. Es gebe angesichts der immensen Zerstörung in Syrien ein höheres Recht auf Information. Ziel müsse sein, die antiken Objekte für die kommenden Generationen zu schützen. Hier könnte die Schweiz eine wichtige Funktion übernehmen, ist er überzeugt.

Denn das Schweizer Kulturgüterschutz-Gesetz ermögliche eine treuhänderische Verwahrung auch von gestohlenen Stücken, so Cahn. Dieser Passus sei aufgrund privater Initiativen und den Erfahrungen aus dem Afghanistan-Krieg ins Gesetz aufgenommen worden. «Es ist grossartig, dass wir dieses Instrument haben – und wir sollten es auch nutzen.» Die Antikenhändler der IAADA hätten ihm den Auftrag erteilt, bei den Bundesbehörden aktiv zu werden, um diesen Artikel anzuwenden.

Grundsätzlich aber glaubt Cahn nicht, dass Europa und die USA von geraubter Kunst aus Syrien in stärkerem Masse betroffen sein werden. Dies hätten die Erfahrungen des Irak-Kriegs gezeigt. «Ich fürchte, dass vieles in Märkte gelangt, von denen wir nicht einmal genaue Kenntnisse haben», sagt der Archäologe.

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