- Was ist der Tarmed?
Tarmed steht für tarif médical. Mit ihm können sämtliche medizinischen Leistungen in der Arztpraxis oder im ambulanten Spitalbereich verrechnet werden. Heute sind es über 4600 Einzelleistungen – einheitlich für die ganze Schweiz. In die Rechnung fliessen auch die Behandlungszeit ein, allfällige Schwierigkeiten und die beanspruchte Infrastruktur. Das wird dann in einem zweiten Schritt mit dem Preis verrechnet, der kantonal festgeschrieben ist (Taxpunktwert).
- Wie soll der Tarif revidiert werden?
Zuständig sind die Tarifpartner – also Ärzteschaft, Krankenversicherer, Spitäler sowie die Suva. Der Bundesrat macht ihnen aber Vorgaben: Der neue Tarif soll bis Ende Juni 2016 vorliegen. Er soll nicht mehr kosten und zudem sachgerecht, transparent und nachvollziehbar sein.
- Was wird kritisiert?
Kritische Stimmen wie die von Gesundheitsökonomin Anna Sax sagen, solange einzelne Behandlungsschritte abgerechnet werden, können tiefere Tarife mit zusätzlichen Behandlungen kompensiert werden. So biete der Tarmed – ob alt oder revidiert – Anreize, mehr zu verrechnen. Unter dem Strich steigen die Behandlungskosten. Diese Befürchtung teilen der Krankenkassenverband santésuisse und Teile der Ärzteschaft.
- Was, wenn sich die Zuständigen nicht einigen?
Dann kann seit drei Jahren der Bundesrat ein Machtwort sprechen. Im Jahr 2014 hat Gesundheitsminister Alain Berset erstmals in den Tarif eingegriffen: Er hat die Hausärztinnen und Grundversorger in der Tarifstruktur finanziell besser gestellt. Die Spezialisten, die deshalb schlechter gestellt worden sind, haben ihre Ausfälle kompensiert.
- Steigen die Gesundheitskosten?
In den letzten Jahren sind die Gesundheitskosten jeweils über drei Prozent gestiegen. 2014 betrugen sie laut Bundesamt für Statistik 71,2 Milliarden Franken (plus 2,8 Prozent). Derzeit wachsen Kosten im ambulanten Spitalbereich überdurchschnittlich. Mit dem Slogan «ambulant vor stationär» ist das ein Stück weit gewollt. Doch schlagen sich die ambulanten Kosten voll in der Krankenkassenprämie nieder, denn sie gehen voll zu Lasten der Versicherten respektive der Krankenkassen. Anders die stationären Kosten: Die teilen sich die Kantone und die Krankenkassen.