Der Bundesrat hat in der Fernmeldeverordnung (FDV) die Kostenberechnung für die Nutzung eines Telekomnetzes per Mitte Jahr angepasst. Das gilt insbesondere für den Zugang zur letzten Meile im bestehenden Kupfernetz der Swisscom. So wird neu nicht mehr gemäss den Kosten für einen Neubau berechnet, der heute mit Glasfaser erfolgen würde. Vielmehr wird künftig der langfristige Substanzerhalt und bedarfsgerechte Ausbau berappt.
Die neuen Preisberechnungen sollen sich gestaffelt über drei Jahre auf die Preise auswirken, damit die Swisscom sich anpassen kann. Der Bundesrat rechnet so mittelfristig mit einer «moderaten Senkung der regulierten Zugangspreise».
Zudem präzisierte der Bundesrat das Nichtdiskriminierungsgebot: Die Swisscom muss effizienten Mitbewerbern Zugangsprodukte anbieten, welche die Konkurrenzfähigkeit im Endkundenmarkt ermöglichen.