Die Armee will einen Tessiner Stellungspflichtigen nicht zur Rekrutenschule zulassen. Grund: Wegen seiner rechtsextremen Gesinnung sei das Sicherheitsrisiko zu hoch, ihm eine Waffe zu geben.
Der angehende Rekrut hatte während eines persönlichen Gesprächs angegeben, rechtsextremes und nationalistisches Gedankengut zu pflegen. Ihm war auch bewusst, dass sein Tattoo ein Symbol des Rechtsextremismus darstellt.
Für Armee ein Sicherheitsrisiko
Die Armee beurteilte den jungen Mann daraufhin als Sicherheitsrisiko. Aus diesem Grund sollte ihm keine Waffe gegeben werden, was faktisch einer Dienstuntauglichkeit gleich kommt.
Für Bundesverwaltungsgericht kein Problem
Doch der Tessiner wollte dies nicht auf sich sitzen lassen. Er legte beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich Beschwerde ein. Es sah in der Gesinnung des Mannes kein Sicherheitsproblem und hiess seine Beschwerde gut.
Begründung: Aufgrund der Gesinnung des Mannes könne nicht der Schluss gezogen werden, dass er die Armeewaffe missbrauchen könnte.
Die Armee selbst gibt nicht locker. Sie kommt weiterhin zu einer anderen Risikobeurteilung. Darum zieht sie das Urteil laut ihrer neusten Mitteilung weiter. Der Fall beschäftigt nun das Bundesgericht.