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Schweiz Tierschutz begrüsst strengere Regeln für Extremzuchten

Katzen ohne Tasthaare und Goldfische mit Teleskop-Augen: Der Schweizer Tierschutz kämpft gegen solche Zuchtformen. In einer neuen Verordnung des Bundes sieht er eine massgebliche Verbesserung.

Ende April wurde eine Verordnung in die Vernehmlassung geschickt, die das Züchten von Tieren besser regelt. Darin werden unter anderem Merkmale und Symptome aufgelistet, die für ein Tier belastend sein können. Dazu zählen etwa übermässig lange Ohrmuscheln oder eine übermässige Faltenbildung, die zu einer chronischen Hautentzündung führen kann.

Verbotene Zuchtformen

Der Schweizer Tierschutz (STS) präsentierte nun seine Position zur Vorlage. Der Grundtenor ist positiv. «Die Vorschläge zielen in die richtige Richtung», liess sich STS-Geschäftsführer Hans-Ulrich Huber in einer Mitteilung zitieren.

Kritik äussert der Tierschutz an der Liste der verbotenen Zuchtformen, die ebenfalls Teil der Verordnung ist. Darunter befinden sich beispielsweise Tanzmäuse, Katzen mit fehlenden Tasthaaren und Blasenauge-Goldfische.

Sphynx-Katzen
Legende: Gewisse Zuchtarten sollen verboten sein, beispielsweise Spyhnx-Katzen ohne Tasthaare. Keystone

Möpse fehlen auf der Liste

Diese Liste sei zwar sachgemäss, hält der STS fest. Gerne hätte man aber noch weitere Zuchtformen darauf gesehen. Bei den Hunden sollte in den Augen der Tierschützer etwa die heutige extreme Zuchtform von Möpsen verboten werden.

Die beliebte Hunderasse mit ihrer stark ausgeprägten Kurzköpfigkeit leide unter massiven gesundheitlichen Einschränkungen. Dazu gehörten neben Atemproblemen auch Augenerkrankungen und Hautentzündungen.

Hier vermutet der Tierschutz eine «falsche Rücksichtnahme» des verantwortlichen Bundesamtes auf die Bedürfnisse gewisser Tierzüchter, denen nichts wichtiger sei als das Aussehen ihrer Tiere.

Wirkung hängt von Umsetzung ab

Handlungsbedarf sieht der STS zudem bei der Zucht von Schweinen, Vieh, Geflügel und anderen Nutztieren. Die Fördergelder des Bundes an die Nutztierzucht dürften nicht dazu beitragen, dass die Landwirtschaft den Irrweg von einseitigen Hochleistungszuchten beschreite.

Allgemein ist aus der Sicht des Tierschutzes mit der neuen Verordnung nur ein erster Schritt getan: Ob es gelinge, mit dieser künftig zumindest die schlimmsten Auswüchse in der Tierzucht zu verhindern, hänge von der Umsetzung durch die Züchter ab – und von der Durchführung behördlicher Kontrollen.

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