Im März 2009 starb auf dem Parkplatz des Shopping-Zentrums Volkiland in Volketswil (ZH) eine knapp 17-jährige Frau durch einen Schuss in den Kopf. Der Täter war vom Zürcher Obergericht vor einem Jahr dafür – und wegen anderen Delikten – zu 16 Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden.
Täter macht Defekt an der Waffe verantwortlich
Der Mann hatte aber stets beteuert, es habe sich um einen Unfall gehandelt. Darum reichte er Beschwerde ein. Das Bundesgericht hat nun aber die Verurteilung wegen Mord bestätigt. Das Obergericht habe seine Begründung insgesamt schlüssig dargelegt.
Der damals 20-Jährige hielt seiner Freundin im Auto plötzlich eine Pistole an den Hals. Und fragte sie, ob sie ihm zutraue, dass er jemand umbringe. Daraufhin drückte er ab.
In seiner Beschwerde behauptete der Mann, er habe die Waffe entladen, bevor er sie auf seine Freundin gerichtet hatte. Aufgrund eines Defekts an der Waffe sei aber eine Kugel im Patronenlager zurückgeblieben.