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Schweiz Toni Brunner behält Immunität

Nationalrat Toni Brunner (SVP) hat das Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» als Nationalrat und nicht als Privatmann publizieren lassen. Zu diesem Schluss kommt die nationalrätliche Immunitätskommission.

SVP-Nationalrat und Parteipräsident Toni Brunner soll wegen des Kosovaren-Inserates nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Immunitätskommission des Nationalrates (IKN) hat es abgelehnt, Brunners parlamentarische Immunität aufzuheben. Der Entscheid fiel mit 5 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung.

Toni Brunner
Legende: Toni Brunner soll weiterhin Immunität geniessen. Der Antrag der Berner Staatsanwaltschaft wurde abgelehnt. Keystone

Aus Sicht der IKN ist die Straftat, die Brunner vorgeworfen wird, nicht so gravierend, dass das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung überwiegen würde. In der politischen Auseinandersetzung müssten «gewisse Vereinfachungen» möglich sein,

sagte Kommissionspräsident Heinz Brand (SVP/GR).

Die nationalrätliche Immunitätskommission musste über die Immunität des SVP-Präsidenten Toni Brunner entscheiden. Brunner wurde Rassismus vorgeworfen, da er als SVP-Chef und Komiteemitglied der Masseneinwanderungsinitiative das Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» verantwortete.

Die Kommission hatte nicht über Brunners Verschulden zu urteilen, sondern zu entscheiden, ob er das Inserat als Nationalrat hat publizieren lassen oder als Privatmann. Denn nur als Parlamentarier geniesst Brunner Immunität. Dass zwischen dem Inserat und der amtlichen Tätigkeit Brunners ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, hatte die Kommission zuvor entschieden: mit 5 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Nun muss noch die zuständige Ständeratskommission entscheiden. Schliesst sie sich dem Entscheid der Nationalratskommission an, kann Brunner im Zusammenhang mit einem Inserat aus dem Jahr 2011 nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Das «Schlitzer-Inserat»

Im Inserate-Text nahm die Partei Bezug auf den Angriff eines Kosovaren auf einen Schweizer Schwinger in Interlaken. Der Kosovare stach dem Schwinger mit einem Messer in den Hals und wurde dafür letzten Herbst erstinstanzlich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Weil einige Zeitungen das Inserat in dieser Form ablehnten, änderte die SVP den umstrittenen Satz und schrieb «Kosovare schlitzt Schweizer auf!» statt «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!». SVP-Generalsekretär Martin Baltisser sagte damals, die Partei habe die Änderung akzeptiert, weil sie inhaltlich keinen Unterschied bedeute. Die SVP halte aber die ursprüngliche Fassung für korrekt, da zwei Kosovaren am Tatort gewesen seien.

Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung

Im «St. Galler Tagblatt» war die Plural-Version des Inserats erschienen, worauf sich die Zeitung dafür entschuldigte, dass das «Hetz-Sujet» unkontrolliert den Weg ins Blatt gefunden habe. Damit werde nämlich eine ganze Volksgruppe pauschal diffamiert.

Zwei Kosovaren reichten denn auch eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung ein. Mit dem Inserat werde öffentlich zur kollektiven Ausgrenzung einer Ethnie aufgerufen, argumentierten sie. Die Berner Staatsanwaltschaft ersuchte im Rahmen des Verfahrens um Aufhebung der parlamentarischen Immunität Brunners.

Meistens zugunsten der Beschuldigten

In den meisten Fällen sprechen sich die Parlamentskommissionen gegen eine Aufhebung der Immunität aus, zuletzt etwa im Fall des Zürcher SVP-Nationalrats Alfred Heer. Dieser stand wegen Äusserungen über tunesische Asylsuchende in der Kritik.

Eine Ausnahme stellte der Fall Blocher in der Affäre Hildebrand dar: Hier kamen die Parlamentskommissionen zum Schluss, dass Christoph Blocher nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt war.

Für Äusserungen im Parlament geniessen Parlamentsmitglieder absolute Immunität vor Strafverfolgung. Relative Immunität geniessen sie für Taten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrem Amt stehen: Ein Strafverfahren kann in diesen Fällen nur mit Ermächtigung der zuständigen Parlamentskommissionen eingeleitet werden. Für alle anderen strafbaren Handlungen sind Parlamentarier nicht vor Verfolgung geschützt.

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