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Schweiz Tresor-Firmen nicht strenger kontrollieren

Wird in Schliessfächern von privaten Anbietern Schwarzgeld gehortet? Der Bund erachtet das Risiko dafür als klein. Er ist deshalb gegen neue Regulierungen.

In parlamentarischen Vorstössen hatten Tessiner National- und Ständeräte Massnahmen gegen die gesetzliche Grauzone der Schliessfächer gefordert. Der Bund sieht nun aber keinen Handlungsbedarf.

Im Kanton Tessin werben Unternehmen für Schliessfächer, die dazu dienen könnten, das Geldwäschereigesetz zu umgehen. Darauf nahmen sich die Tessiner Vertreter im Bundeshaus des Problems an. Ständerat Fabio Abate (FDP/TI) wollte vom Bundesrat wissen, was er zu unternehmen gedenkt. Nationalrätin Marina Carobbio (SP/TI) forderte den Bundesrat in einer Motion auf, tätig zu werden.

Schliessfächer
Legende: Private Tresorfirmen werben mit absoluter Diskretion – und könnten als Schlupflöcher für Schwarzgeld dienen. Colourbox

Geldwäschereigesetz gilt nicht

Abate schreibt in seinem Vorstoss, im Kanton Tessin seien Aktiengesellschaften gegründet worden, die zum Ziel hätten, Schliessfächer zu vermieten und zu verwalten. Es handle sich dabei um eine Alternative zum Angebot der Kreditinstitute – mit dem einzigen Unterschied, dass die Dienstleistungen dieser Firmen keinerlei Kontrolle unterstellt seien.

Da die Firmen nicht in die Kategorie der Finanzintermediäre fielen, regle das Geldwäschereigesetz ihre Tätigkeit nicht, kritisiert Abate. In der Werbung gäben dies die Firmen dann auch ganz offen zu verstehen.

Kaum Hinweise auf Missbrauch

Das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) kam nun aber zum Schluss, dass die bereits bestehende Regulierung ausreichend sei und die internationalen Standards erfülle. Jedermann, der den Straftatbestand der Geldwäscherei erfülle, werde bestraft – also auch Vermieter und Mieter von Schliessfächern.

Finanzdepartement EFD:

Zwar lasse sich ein gewisses Risiko nicht vollkommen ausschliessen. Es gebe aber kaum Hinweise auf einen tatsächlichen Missbrauch und somit auf eine reelle Gefahr, heisst es weiter. Es bestünden keine Anzeichen, dass dies eine gängige Vorgehensweise für den Missbrauch von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sei.

Mit hohen Kosten verbunden

Allerdings räumt das Finanzdepartement ein, dass nur wenig gesicherte Daten existierten. Bei der Meldestelle für Geldwäscherei gingen nur vereinzelte Verdachtsmomente ein. Dies sei nicht erstaunlich, weil für die Anbieter von Schliessfächern keine Meldepflicht bestehe. Unabhängig davon seien aber auch den Strafverfolgungsbehörden kaum Fälle in diesem Zusammenhang bekannt.

Eine Ausweitung des Begriffs der Finanzintermediation auf die rein physische Aufbewahrung von Vermögenswerten wäre dagegen komplex und mit hohen Kosten verbunden. Zudem sei «kein eindeutiges öffentliches Interesse» erkennbar, das eine zusätzliche Regulierung rechtfertige, schreibt das EFD.

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