Es sollte eigentlich nicht passieren, dass ein Kunde trotz Rückhalte-Auftrag Post im Briefkasten hat, sagt die Schweizerische Post. Es könne aber vorkommen, wenn der Kunde den Auftrag zu spät erteilt habe. Also weniger als vier Arbeitstage bevor der Auftrag zu laufen beginnt.
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Seit der Aufhebung des Briefmonopols trage aber nicht nur die Post adressierte Briefe aus, sagt Post-Sprecher Oliver Flüeler: «Ich kann mir daher vorstellen, dass es Konkurrenten sind, die diese Zustellungen machen und nicht wir.»
Einer dieser Konkurrenten ist die Quickmail AG. Sie verträgt 60 Millionen Sendungen im Jahr, beispielsweise Kundenzeitschriften von Krankenkassen oder Versandkataloge.
Quickmail-Geschäftsführer Bernard Germanier rechnet vor: «Wenn jemand zwei Wochen in den Ferien ist, landet in dieser Zeit durchschnittlich eine Quickmail-Sendung im Briefkasten.» Ein Rückhalteauftrag bei der Post nützt dabei nichts. Die Quickmail AG trägt ihre Sendungen trotzdem aus.
Für Quickmail braucht es separaten Auftrag
Denn, was viele nicht wissen: Für die Sendungen von Quickmail muss man über ein Online-Formular der Firma einen separaten Rückhalte-Auftrag erteilen. Und zwar bereits vier Wochen im Voraus. Eine ziemlich lange Frist: «Das hat damit zu tun, dass unsere Kunden uns die Adressen zur Vorbereitung der Aufträge bereits vier Wochen im Voraus bekanntgeben.»
Dafür sei bei Quickmail ein Auftrag gratis, um die Post zurückhalten zu lassen. Im Gegensatz zur Post, wo ein solcher Auftrag mindestens acht Franken kostet und pro weitere Person im Haushalt einen Fünfliber dazu.
Zwei Rückhalte-Aufträge an Post und Quickmail
Weshalb können die Unternehmen sich nicht absprechen und diese Aufträge koordinieren? Die Post würde den privaten Anbietern solche Absprachen schon anbieten, sagt Post-Sprecher Oliver Flüeler.
Quickmail verzichtet allerdings darauf, bestätigt Geschäftsführer Bernard Germanier. Bei einer derart unterschiedlichen Vorlaufzeit von vier Arbeitstagen, beziehungsweise vier Wochen, mache dies wenig Sinn.