Die Bundesanwaltschaft (BA) fordert für die Hauptangeklagten fünf Jahre Haft. Daneben forderte die BA für die fünf Tschechen Geldstrafen von 300 bis 500 Tagessätzen à 1000 bis 3000 Fr. Für den sechsten Angeklagten, einen Belgier, verlangte die BA zwei Jahre Haft bedingt und eine Geldstrafe.
Die BA wirft den Angeschuldigten qualifizierte Geldwäscherei, ungetreue Geschäftsbesorgung, Betrug und Urkundenfälschung vor. Sie sollen zwischen 1997 und 2003 Vermögenswerte des ehemaligen tschechischen Kohlekonzerns Mostecka Uhelna Spolecnost (MUS) unterschlagen haben.
425 Millionen sollen zurück an Staat und betroffene Firma
Mit den abgezweigten Mitteln sollen anschliessend Aktien der MUS erworben worden sein. Die Beschuldigten hätten so 97 % der Aktien erlangt. Im Rahmen des Verfahrens wurden in der Schweiz 550 Mio. Fr. beschlagnahmt. Die BA fordert die Rückerstattung von 276 Mio. an die MUS und 149 Mio. an den tschechischen Staat sowie die Einziehung des Rests.