SRF News: Das Bundesgericht hat den Fall eines getrennten Paares beurteilen müssen, das zusammen eine Tochter hat. Worum ging es dabei genau?
Rafael von Matt: Das Problem war, dass die Mutter zu ihrer neuen Partnerin nach Spanien ziehen und die 7-jährige Tochter mitnehmen wollte. Bisher haben die beiden Elternteile das Kind jeweils zur Hälfte betreut. Der Vater wollte das Kind nicht einfach so verlieren. Er hat sich gewehrt, und das Bundesgericht gab nun dem Vater recht.
Wie haben das die Bundesrichter begründet?
Sie haben das Wohl des Kindes ins Zentrum gestellt. Sie haben sich überlegt, in welcher Situation die Tochter bei einem möglichen Umzug nach Spanien wäre. Es wurde ihnen klar, dass es eine völlig neue Situation für das Kind wäre. Die Tochter spricht kein Spanisch und sie müsste dort in eine neue Schule gehen. Sie kennt niemanden in dem Land, hat dort keine Freunde. Die Kontinuität in ihrem Leben wäre einfach nicht gegeben. Das wäre nicht gut für das Kind, so das Urteil.
Ein Präjudiz ist das Urteil damit aber nicht?
Nein, man kann nicht generell sagen, dass es verboten ist, dass ein Elternteil mit einem Kind ins Ausland zieht. Denn die Richter haben auch betont, man müsse in so komplizierten Fällen sehr wohl die Umstände genau anschauen. Nehmen wir an, die Frau, um die es hier ging, wäre Spanierin und das Kind wäre zweisprachig aufgewachsen. Die Grosseltern wären auch in Spanien. Dann wären die Umstände ganz anders. In so einem Fall wäre es vielleicht eher möglich, dass die Mutter das Kind ins Ausland mitnimmt. Es ist also kein genereller Entscheid, der für alle Fälle gilt.
Es geht darum, den Einzelfall zu prüfen. Weshalb ist das Urteil so wichtig?
Es ist das erste Mal, dass das Bundesgericht einen Fall des gemeinsamen Sorgerechtes beurteilen musste. Das neue Gesetz hat einen Passus, in dem es heisst, wenn ein Elternteil ins Ausland ziehen will, braucht es unbedingt die Zustimmung des anderen Elternteils. Man sieht jetzt also an diesem Urteil, dass diese neue Gesetzgebung auch Auswirkungen auf die Rechtsprechung hat. Eine Mutter kann jetzt nicht mehr so einfach wie früher, als sie das alleinige Sorgerecht hatte, ihr Kind mitnehmen, wenn der Vater nicht damit einverstanden ist und – das spielt auch eine Rolle – dieser ein aktiver Vater ist und sich um das Kind kümmert.
Das Gespräch führte Simon Leu.