Wer zu schnell fährt und erwischt wird, muss zahlen. Wer viel zu schnell fährt und erwischt wird, muss mehr bezahlen, und sein Auto wird beschlagnahmt.
Tatwaffe Auto
Seit Januar ist das Gesetz gegen Raser in Kraft – es sammeln sich beschlagnahmte Autos bei den Kantonen. Das Gesetz sagt aber: Wer nicht im eigenen Auto rast, dessen Fahrzeug darf auch nicht festgesetzt werden.
Es klingt beinahe wie die Aufforderung, sich zum Rasen ein Auto zu mieten, auszuleihen oder zu leasen. Einzig Strafe und Ausweisentzug sind dann die Folgen von zu schnellem Fahren.
Mit der Gesetzesänderung vom Januar wird ein Auto, welches zum Rasen genutzt wird, als Tatwaffe behandelt. Kanada beispielsweise kennt diese Rechtsprechung seit Jahrzehnten.
Geld für die Staatskasse
Ob die Fahrzeuge einbehalten werden, entscheidet in der Schweiz jeweils das Gericht. Beschlagnahmen lassen sich nur Autos von Fahrern, die schon vorbestraft sind. Oder wenn das Risiko besteht, dass sich Fahrer trotz Führerausweisentzugs wieder hinters Steuer setzen.
Die Kantone haben Dutzende Autos beschlagnahmt. Ein Staatsanwalt, der seit Jahren gegen Raser vorgeht, erklärt die Praxis in «10vor10»: «Das Auto wird als Tatwaffe behandelt. Die Autos können verkauft werden. Mit dem Erlös deckt man die Verfahrenskosten, der Rest geht in die Staatskasse». Ein günstiges Raser-Auto ist also in dem Fall zum Vorteil für den Täter
Sollte der FCB-Fussballer und Raser Raul Bobadilla seinen eingezogenen Maserati schon bezahlt haben, sind für ihn damit neben Busse und Gerichtskosten auch rund 140'000 Franken weg. Der Verlust ist geringer, falls er das Auto geleast hat. Sollte es auf den Namen beispielsweise der Freundin angemeldet sein, bleibt der Wagen dem Haushalt erhalten.