Die Nestlé-Tochter Nestec finanziert an der ETH Lausanne zwei Lehrstühle mit. Im Vertrag zwischen der Firma und der Hochschule steht, dass jede Ernennung durch Nestec schriftlich genehmigt werden müsse. Eine solche Klausel sei mit der Forschungsfreiheit nicht vereinbar, sagen Kritiker.
Der Präsident des ETH-Rats, Fritz Schiesser, sagte letzte Woche gegenüber SRF, der Vertrag stamme aus dem Jahr 2006. «Die Berufungen sind erfolgt. Es geht darum, das Bewusstsein zu schärfen, dass solche Klauseln nicht mehr zulässig sind.»
«Ein Vetorecht ist inakzeptabel»
Nun kommt der ETH-Rat – der Verwaltungsrat der eidgenössischen Hochschulen in Zürich und in Lausanne – zum Schluss, dass die Klausel kein Vetorecht sei. Daher sei am Vertrag zwischen Nestec und der ETH Lausanne auch nichts auszusetzen.
Im ETH-Rat sei man sich zwar völlig einig, dass ein Vetorecht inakzebtabel sei. Sollte ein Sponsor eine Ernennung nicht genehmigen, dann werde ihm zugesichert, nicht zahlen zu müssen, sagt Beth Krasna vom ETH-Rat. Aber das sei noch nie passiert, ergänzt sie.
«Hochschulen haben finanziellen Spielraum»
Doch entspricht das faktisch nicht einem Vetorecht? Denn die Hochschulen gehen ja gerade darum Kooperationen mit Sponsoren ein, um zusätzliches Geld für neue Professuren zu generieren – Geld, das ohne das Sponsoring vielleicht fehlt und die Schaffung einer Professur damit verunmöglicht.
Das sei nicht der Fall, entgegnet Krasna. Die Hochschulen hätten genügend finanziellen Spielraum, um solche Fälle abzufedern. Und sie wehrt sich auch gegen die Unterstellung, Geldgeber könnten mit der Möglichkeit, ihr Geld wieder zurückzuziehen, die Ausrichtung einer Hochschule subtil beeinflussen.
Künftig mehr Vorsicht bei Vertragsformulierung nötig
Das geschehe einfach nicht, so Krasna. Da müsse man auch ein Minimum an Vertrauen in die Hochschulen haben. Sowieso seien Einflussversuche von öffentlichen Stellen viel häufiger als von Firmen wie Nestec.
Handlungsbedarf sieht der ETH-Rat also nicht. Aber er will den Hochschulen in Zukunft nahelegen, bei den Verträgen so unzweideutig wie möglich Vetorechte auszuschliessen.