Johannes Peeters ist der Hauptbelastungszeuge im Strafverfahren gegen Ignaz Walker. Er sagte im Jahr 2010 aus, Cabaret-Betreiber Walker habe auf ihn geschossen. Peeters machte seine Aussage sturzbetrunken. Das Bundesgericht verlangte im Jahr 2014, das Obergericht müsse den Fall nochmals aufrollen und den Hauptbelastungszeugen befragen. Doch dazu kam es nie mehr. Peeters verstarb letzten August in Frankreich.
Eigentlich hätte das neue Urteil gegen Ignaz Walker im letzten November gefällt werden sollen. Nachdem die «Rundschau» aber Ungereimtheiten im Verhalten der Staatsanwaltschaft publik gemacht hatte, legte das Obergericht einen neuen Verhandlungstermin für den 22. bis 24. Februar 2016 fest. Dabei sind neu auch die vollständigen Akten zum Hauptbelastungszeugen Peeters beizuziehen – gegen den Willen der Staatsanwaltschaft.
Mangelhafte Ermittlungen
Es sind Akten mit Zündstoff für die kommende Gerichtsverhandlung. Die «Rundschau» wertete die über 700 Seiten aus. Sie dokumentieren die Ermittlungen der Urner Fahnder rund um einen Drogendeal im Mai 2010, also wenige Monate nach Peeters Aussage gegen Cabaret-Betreiber Walker.
Laut Akten verhaftete die Polizei Peeters und stellte über 8 Kilogramm Amphetamin sicher. In Peeters Pensionszimmer finden die Fahnder 6500 Euro in bar, Notizen zu Drogenlieferungen aus Holland in die Schweiz sowie mehrere Mobiltelefone. Doch die Urner Ermittler schonten Peeters offenbar, denn Hinweise zu weiteren Ermittlungen oder Auswertungen der Mobiltelefon-Daten fehlen in den Akten.
Mobiltelefone als Beweismittel
In der Regel gelten Mobiltelefone bei schwerwiegenden Delikten als Beweismittel. So erklärt es der erfahrene Kriminalkommissar Peter Gill aus Basel gegenüber der «Rundschau». Gespeicherte Kontakte, getätigte Telefonverbindungen und Hinweise über eingewählte Antennenstandorte würden wichtige Informationen liefern. «Diese Personen sagen natürlich immer, sie hätten nichts damit zu tun und wir müssen dann den Beweis erbringen» so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt weiter.
Einstellung des Strafverfahrens
Weshalb haben sich die Urner Strafverfolger gegenüber dem Hauptbelastungszeugen im Fall Walker derart passiv verhalten? Weder die Staatsanwaltschaft noch die Kantonspolizei Uri beantworten diese Frage. Tatsache ist: Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren gegen Peeters ein Jahr später ein. Mit der Begründung, der Tatverdacht habe sich nicht erhärten lassen. Peeters erhielt eine Genugtuung von 5'600 Franken.
Geständnis in Frankreich
Anders in Frankreich. Nur ein Jahr nach dem Persilschein aus Uri wird Peeters in Douai verhaftet und für 2 Jahre in Untersuchungshaft gesetzt. Frankreich ersucht in Uri im Februar 2013 um Rechtshilfe.
Im Schreiben aus Douai ist unmissverständlich festgehalten, dass Johannes Peeters seinen Handel mit Drogen zugegeben habe und sich selber als Architekten des Handels bezeichne. Seine Rolle sei es gewesen, die Reisen zu organisieren, Kuriere zu finden, das Geld anzunehmen und dieses den Auftraggebern auszuhändigen. Seit 2009 hätten diese Lieferungen zweimal monatlich stattgefunden: Amphetamine und Ecstasy im Wert von 15‘000 Euro.
Oberstaatsanwalt verschwieg sein Wissen dazu
Ausgerechnet der heutige Oberstaatsanwalt Thomas Imholz liess im Februar 2013 dieses Rechtshilfeersuchen ins Deutsch übersetzen. Mit der Überschrift: «Haftsache! Eilt!». Doch im Zusammenhang mit dem Fall Walker verschwieg die Oberstaatsanwaltschaft Uri dem Obergericht ihr Wissen. Die Oberstaatsanwaltschaft bestritt jegliche Verbindung zwischen dem Hauptbelastungszeugen Peeters und dem Drogenhandel.
Für Strafprozessrechtsprofessor Christof Riedo ist dies ein inakzeptables Verhalten: «Diese Akten zeigen sehr deutlich: Es hat ein Strafverfahren gegen Herrn Peeters in Frankreich gegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte seit Februar 2013 Kenntnis davon und diese nicht offengelegt, sondern bestritten.»
Verstoss gegen Treu und Glauben
Die Staatsanwaltschaft stellt sich auf den Standpunkt, sie sei im gerichtlichen Verfahren Partei und daher nicht zur Mitwirkung verpflichtet. Strafrechtsprofessor Riedo widerspricht: «Die Staatsanwaltschaft ist eine staatliche Behörde und Partei. Als solche ist sie erstens zur Wahrheit verpflichtet und zweitens zu einem Verhalten nach Treu und Glauben.» Beides habe die Staatsanwaltschaft mit ihrem Verhalten nicht erfüllt, so Riedo.
Konsequenzen für Gerichtsfall Walker
Die 700 Seiten zu Johannes Peeters dürften demnächst neue unangenehme Fragen an die Adresse von Oberstaatsanwalt Imholz vor Obergericht nach sich ziehen. Jetzt, wo die Akten Peeters beigezogen würden, sei die Ausgangslage für den Fall Walker klar, so Riedo: «Man hätte Peeters ausfindig machen können, wenn man dies gewollt hätte und deshalb würde ich behaupten, sind die ursprünglichen Aussagen von Peeters nicht mehr verwertbar.»
Entscheiden darüber werden letztlich die Urner Richter. Die Verhandlung im Fall Walker geht am 22. Februar vor Obergericht in die Verlängerung. Das Urteil wird nicht vor April erwartet.