Zum Inhalt springen
Aufnahme von drei Medizinern bei der Arbeit in einem Operationssaal.
Legende: Wie viel darf eine Operation kosten? Die Meinungen gehen weit auseinander. Keystone/Archiv

Schweiz Urteil im Fallpauschalen-Streit stützt Berechnungsmodell

Seit zwei Jahren rechnen die Spitäler mit der sogenannten Fallpauschale ab. Eigentlich soll damit Geld eingespart werden. Stattdessen kommt es zu mehr Streit durch alle Instanzen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht erstmals wichtige Fragen geklärt.

Darf es auch etwas mehr sein? Bei den Kosten für die Spitäler gehen die Meinungen, wie viel ein Spitalaufenthalt normalerweise kosten darf, weit auseinander.

Ein Beispiel aus dem Kantonsspital Luzern: Das Spital hätte 2011 gerne eine Pauschale von 10'600 Franken in Rechnung gestellt. Doch die Krankenkassen fanden, 8900 Franken seien richtig. Und auch der Preisüberwacher empfahl der Regierung, dem Spital nur 9000 Franken zu bewilligen. Die Luzerner Regierung jedoch zeigte ein Herz für das Kantonsspital und genehmigte eine Pauschale von 10'400 Franken. Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht, der Betrag sei zu hoch.

Der Streit ist typisch: In der ganzen Schweiz wird hart um die neuen Fallpauschalen gerungen. «Die Zahlen liegen tatsächlich unheimlich weit auseinander», sagt Preisüberwacher Stefan Meierhans. Um rund eine halbe Milliarde Franken gehen die Meinung der Krankenversicherer und die der Spitalträger auseinander. Je nachdem, welches Spital man als Vorbild wählt, gelten nämlich tiefere oder höhere Kosten als normal.

Etwas mehr Klarheit dank Bundesgerichtsurteil

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schafft nun in einigen Punkten Klarheit. Es hält fest, dass das vom Preisüberwacher angewandte Berechnungsmodell richtig sei. So sei es sinnvoll, zunächst einen Referenzwert zu berechnen und den Spitälern nur noch teilweise Zuschläge zu gestatten. Wie streng der Massstab sein muss, sagt das Bundesverwaltungsgericht aber nicht. Diese Frage müsse die Politik beantworten.

Der Preisüberwacher ist enttäuscht, weil die Regierungen ihren Spitälern manchmal zu nahe stünden. «Wenn man Eigentümer ist und gleichzeitig hoheitlich beim Tarif entscheiden muss, dann ist das, wie wenn man zwei Hüte tragen würde», sagt er. Das sei nicht unproblematisch. Doch warnt das Gericht, der Entscheid müsse nachvollziehbar sein.

Kommt ein zweiter kleiner Wermutstropfen für Preisüberwacher Meierhans hinzu: Das Gericht sagt, Gewinne seien zulässig. Allerdings nicht als fest eingeplante Gewinnmarge, sondern nur, wenn es einem Spital gelingt, die Kosten zu senken.

Entscheid im Operationssaal und am Verhandlungstisch

In der Summe ist Meierhans dennoch zufrieden. Zumal er gerade festgestellt hat, dass das Feilschen um die Preise Wirkung zeigt. So hätten die Unispitäler Lausanne und Genf kürzlich einen neuen Vertrag mit den Versicherern abgeschlossen, der 1000 Franken unter dem bisherigen Tarif liege. «Das führt nun ohne Gerichtsverhandlung schon zu deutlichen Kosteneinsparungen.»

Wie teuer werden die Spitäler die Versicherten also schlussendlich zu stehen kommen? Diese Frage wird letztlich nicht im Gerichtssaal entschieden, sondern im Operationssaal und am Verhandlungstisch.

Meistgelesene Artikel