In kleinen Spitälern hochspezialisierte Medizin anzubieten ist teuer. Deshalb wurde ein Organ ins Leben gerufen, das interkantonale HSM-Beschlussorgan. Im letzten Sommer hat dieses Organ nun einzelnen Spitälern gewisse Angebote verboten. Dies waren Eingriffe bei Bauch-Organen und Krebsbehandlung bei Kindern. Die betroffenen Spitäler klagten und bekamen nun vom Bundesverwaltungsgericht Recht – in 81 Fällen.
Das Bundesverwaltungsgericht macht bei seinem Urteil geltend, das HSM-Beschlussorgan sei beim Verfahren nicht gemäss Bundesrecht vorgegangen. Interessierte Spitäler konnten bei der Evaluation der Leistungsaufträge ihren Anspruch auf rechtliches Gehör sowie ihre Interessenanmeldung nur bedingt wahrnehmen.
Während das Gericht in 81 Fällen den betroffenen Spitälern Recht gab, wiesen die Richter 21 Beschwerden zurück. Diese kamen von Kantonen und Ärzteverbänden. Die Kantone seien nicht zur Beschwerde legitimiert, da sie selber Mitglied der Interkantonalen Vereinbarung über die Hochspezialisierte Medizin (IVHSM) sind. Die IVHSM hatte die Sache an das HSM-Beschlussorgan delegiert.