Die Schweiz darf den USA Daten von Kunden der Credit Suisse (CS) liefern. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von betroffenen Personen abgewiesen. Laut Gericht ist die von der amerikanischen Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) gestellte Gruppenanfrage rechtlich nicht zu beanstanden.
Die IRS hatte 2011 gestützt auf das Doppelbesteuerungsabkommen DBA-USA 96 die Herausgabe der Daten mutmasslicher US-Steuerbetrüger verlangt. Der Vorwurf an die Adresse der CS: Mitarbeiter hätten ihren Kunden aktiv dabei geholfen, Einkommen und Vermögen vor dem US-Fiskus zu verbergen.
Grünes Licht im zweiten Anlauf
Das Bundesverwaltungsgericht kam auf Beschwerde eines CS-Kunden im März 2012 zunächst zu einem anderen Schluss: Das amerikanische Amtshilfegesuch genüge den Anforderungen nicht. Die Kriterien zur Identifikation der namentlich nicht genannten Kunden seien zu allgemein gehalten.
Daraufhin reichte die IRS vor einem Jahr ein präziser formuliertes Gesuch ein. Das Bundesverwaltungsgericht gab diesem im zweiten Anlauf grünes Licht – und damit zur Leistung der Amtshilfe. Das Bundesgericht folgte dem Entscheid.