Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz, das am 1. Juli in Kraft in Kraft getreten ist, hat sich das Tätigkeitsfeld der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) geändert. Neu können auch Beschwerden gegen die publizistischen Inhalte aus Online, Teletext und Swissinfo eingereicht werden.
Das Verfahren entspricht weitgehend demjenigen für Radio- und Fernsehsendungen der SRG:
- zunächst muss bei der zuständigen Ombudsstelle eine Beanstandung eingereicht werden
- diese muss innerhalb von 20 Tagen nach Veröffentlichung eines Online-Textes geschehen
- die Ombudsstellen vermitteln anschliessend zwischen den Beteiligten
- danach kann Beschwerde bei der UBI eingereicht werden
Die UBI beurteilt anschliessend, ob das Rundfunkrecht verletzt wurde – beispielsweise das Sachgerechtigkeitsgebot, das Diskriminierungsverbot oder der Schutz Minderjähriger.
Die UBI im Netz
Beschwerde geht jetzt auch ohne roten Pass
Neu können zudem auch ausländische Personen bei der UBI Beschwerde einreichen. Allerdings nur, wenn sie persönlich betroffen sind.
Wer als nicht Betroffener Beschwerde einreichen will, muss auch künftig das Schweizer Bürgerrecht oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben. Diese sogenannte Popularbeschwerde muss wie bis anhin von mindestens 20 Personen unterstützt werden.