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Ein Labtop, ein Tablet und ein Handy zeigen Internet-Angebote der SRG. (keystone)
Legende: Das Verfahren für eine Beschwerde bleibt gleich: Zuerst muss eine Beanstandung beim Ombudsmann eingereicht werden. Keystone

Schweiz Verärgert über einen Online-Text? Beschwerden sind jetzt möglich

In eigener Sache: Beschwerden gegen Online-Inhalte, Teletext- oder Swissinfo-Angebote können neu bei der UBI eingereicht werden – bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Die Änderung ist seit dem Juli in Kraft.

Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz, das am 1. Juli in Kraft in Kraft getreten ist, hat sich das Tätigkeitsfeld der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) geändert. Neu können auch Beschwerden gegen die publizistischen Inhalte aus Online, Teletext und Swissinfo eingereicht werden.

Das Verfahren entspricht weitgehend demjenigen für Radio- und Fernsehsendungen der SRG:

  • zunächst muss bei der zuständigen Ombudsstelle eine Beanstandung eingereicht werden
  • diese muss innerhalb von 20 Tagen nach Veröffentlichung eines Online-Textes geschehen
  • die Ombudsstellen vermitteln anschliessend zwischen den Beteiligten
  • danach kann Beschwerde bei der UBI eingereicht werden

Die UBI beurteilt anschliessend, ob das Rundfunkrecht verletzt wurde – beispielsweise das Sachgerechtigkeitsgebot, das Diskriminierungsverbot oder der Schutz Minderjähriger.

Die UBI im Netz

Beschwerde geht jetzt auch ohne roten Pass

Neu können zudem auch ausländische Personen bei der UBI Beschwerde einreichen. Allerdings nur, wenn sie persönlich betroffen sind.

Wer als nicht Betroffener Beschwerde einreichen will, muss auch künftig das Schweizer Bürgerrecht oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben. Diese sogenannte Popularbeschwerde muss wie bis anhin von mindestens 20 Personen unterstützt werden.

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