Polizisten im Kanton Luzern sollen sich unter falschem Namen in Internet-Chatrooms einloggen können, um Pädophile zu überführen. Der Regierungsrat will verdeckte Ermittlungen wieder präventiv erlauben, bevor eine Straftat begangen wird. Er legte am Montag einen Gesetzesentwurf vor.
Polizisten sollen mit den neuen kantonalen Bestimmungen unter falschen Identitätsangaben Kontakte zu Kriminellen knüpfen dürfen, um schwere Straftaten zu verhindern. Für verdeckte Ermittlungen ist innert 24 Stunden die Erlaubnis des Zwangsmassnahmengerichts nötig.
Zudem will die Regierung auch kurze verdeckte Fahndungen ohne Richterbeschluss möglich machen. Darunter fallen etwa das Einloggen eines Polizisten in Internet-Chatrooms unter falschem Namen und der Drogen-Scheinkauf bei Kleindealern. Daneben zieht die Polizei verdeckte Operationen im Sexmilieu und bei Hehlerei im Kunsthandel in Betracht.
Der Regierungsrat nimmt damit ein Anliegen aus dem Parlament auf. Er will mit der Vorlage eine Gesetzeslücke schliessen. Die rechtliche Grundlage für präventive Ermittlungen fehlt, seit 2011 die Schweizerische Strafprozessordnung in Kraft getreten ist.