Zum Inhalt springen

Schweiz Verordnung zur Abzocker-Initiative steht

Anfang kommenden Jahres treten die Regelungen zur «Verordnung gegen die Abzockerei» in Kraft. Allerdings hat der Bundesrat die Strafbestimmungen etwas abgemildert – zur Unzufriedenheit der Initianten.

Abstimmungsplakat gegen Minder-Initiative mit einer Lupe. Text: «Lesen sie bitte das Kleingedruckte.»
Legende: Die Verordnung gilt, so wie sie der Bundesrat formuliert hat, ab Anfang Januar 2014. Keystone

Die Abzocker-Initiative wird ab dem 1. Januar 2014 umgesetzt. Der Bundesrat hat die Verordnung dazu verabschiedet und auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Nach der Vernehmlassung änderte er die Regelungen in mehreren Punkten.

Etwas abgemildert hat der Bundesrat die Strafbestimmungen. Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und eine Geldstrafe ist nur noch vorgesehen, wenn Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung oder des Beirats unzulässige Vergütungen ausrichten oder beziehen. Die Täter müssen zudem «wider besseren Wissens» gehandelt haben.

Begriff «Abzocker» aus Bezeichnung entfernt

Beim Verbot von Abgangsentschädigungen hat der Bundesrat präzisiert, was darunter fällt. Es geht ausschliesslich um Abgangsentschädigungen, die vertraglich vereinbart oder statutarisch vorgesehen sind. Nicht als Abgangsentschädigung gelten Vergütungen, die bis zur Beendigung der Vertragsverhältnisse geschuldet sind. Mit dieser Präzisierung werde Rechtssicherheit geschaffen, schreibt der Bundesrat.

Geändert hat der Bundesrat nach Kritik in der Vernehmlassung ferner den Titel der Verordnung. Diese trägt nicht mehr den Namen «Verordnung gegen die Abzockerei», sondern «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften».

Grundsätzlich gelten die neuen Bestimmungen ab dem 1. Januar 2014. In mehreren Bereichen wird den Aktiengesellschaften und Vorsorgeeinrichtungen jedoch eine Übergangsfrist gewährt, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schreibt.

Komitee übt Kritik an Verordnungstext

Claudio Kuster, politischer Sekretär des Initiativ-Komitees, ist nicht zufrieden mit der Verordnung: «Mit der momentanen Fassung werden die Topvergütungen nicht merklich reduziert werden.» Es werde vielleicht etwas erschwert, zweistellige Millionenbeträge zu ergattern. Aber eine Dämpfung der Saläre sei damit momentan nicht angesagt.

Ebenfalls unzufrieden ist das Komitee mit den Detailvorschriften zur Stimmpflicht für Pensionskassen: Die Versicherten würden nicht in jedem Fall erfahren, wie ihre Pensionskasse an der Generalversammlung abgestimmt habe, sagt Kuster.

Parlament muss Gesetz ausarbeiten

Das Stimmvolk hatte die Abzocker-Initiative am 3. März mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 68 Prozent angenommen. Das Volksbegehren verpflichtet den Bundesrat dazu, innerhalb eines Jahres eine Verordnung zur Umsetzung zu erlassen. Diese wird solange gelten, bis das Parlament die neuen Verfassungsbestimmungen auf Gesetzesstufe umgesetzt hat.

Meistgelesene Artikel