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Eine Lesebrille liegt auf Euro-Scheinen und einem Blatt mit der AUfschrift «Wichtige Vertragsunterlagen».
Legende: Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision der Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eröffnet. Imago/Symbolbild

Schweiz Versicherungen sollen länger zahlen

Der Bundesrat schlägt neue Regeln für Versicherungsverträge vor. Die Versicherungsnehmer werden dabei in einigen Bereichen besser gestellt, als sie es heute sind. Das freut die Konsumentenschützer, den Versicherungen dagegen geht einiges zu weit. Ob das Parlament der Regierung folgt, ist offen.

Heute gibt es Autoversicherungen, die man zehn Jahre lang nicht kündigen kann, Versicherungen können Verträge eigenmächtig umschreiben. Damit soll bald Schluss sein, versichert Finanzminister Ueli Maurer. Was nun vorliege sei der Kompromiss zwischen Versicherungsnehmern und -gesellschaften.

Wichtige Änderungen vorgeschlagen

Die neuen Regeln sollen ins teilweise neue Gesetz über Verträge mit Versicherungen geschrieben werden. Damit schlägt der Bundesrat auch einige wichtige Änderungen vor:

  • Klare Fristen: Wer einen Vertrag mit einer Versicherung abschliesst, kann diesen bis spätestens zwei Wochen nach der Unterschrift wieder kündigen. Zudem soll jeder Versicherungsvertrag nach spätestens drei Jahren vom Versicherungsnehmer gekündigt werden können. Und: Versicherungen müssen künftig bis zu fünf Jahre nach einem Schaden bezahlen. Bisher sind es bloss zwei Jahre.
  • Weniger Macht: Versicherungen dürfen ihre Bedingungen grundsätzlich nicht mehr eigenmächtig ändern.
  • Mehr Information: Wenn zum Beispiel jemand eine Lebensversicherung abschliesst, muss die Versicherung die Person deutlicher als heute auf finanzielle Risiken hinweisen.

Bedenken bei den Versicherungen

Über die bundesrätlichen Vorschläge freut sich Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz: «Wir sind nicht überglücklich, aber wir sind zufrieden, wie das Gesetz nun vom Bundesrat verabschiedet worden ist.»

Auch die Versicherungsbranche kann mit vielen der Neuerungen leben. Aber nicht mit allen: «Einige Anpassungsvorschläge beurteilen wir kritisch», sagt Sabine Alder vom Versicherungsverband. So will es die Branche zum Beispiel nicht hinnehmen, dass sie Schäden in gewissen Fällen sogar noch bezahlen soll, wenn der Versicherungsvertrag schon ausgelaufen ist.

Über die Details der Gesetzesrevision wird nun das Parlament entscheiden. Vor drei Jahren hatte es ähnliche, konsumentenfreundliche Vorschläge noch abgelehnt.

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