Anders als der Staatsanwalt hält der amtliche Verteidiger den Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl durchaus für schuldfähig. Kneubühl sei in seinen Aussagen ernst zu nehmen,
forderte Philipp Kunz vor Gericht in Biel.
Er persönlich glaube auch nicht, dass Kneubühl von einem korrupten Staats- und Polizeiapparat verfolgt werde, betonte Kunz. «Aber das ist auch gar nicht der Punkt».
Der Punkt sei, dass Kneubühl dem Staat die Berechtigung abgesprochen habe, sein Elternhaus zu versteigern. Sein Mandant sei der Ansicht, er habe das Recht zum Widerstand und er bestreite das Gewaltmonopol des Staates.
Kneubühl kenne die Normen des Staates haargenau, weigere sich aber, sich an sie zu halten. Das seien letztlich politische Argumente.
Anerkennung der Schuldfähigkeit
Er habe selten jemanden erlebt, der so haargenau gewusst habe, was er tue und das so konsequent umgesetzt habe, sagte Kunz. Bei vielem, was Kneubühl sage, könne man schlicht nicht beweisen, ob es nicht doch so gewesen sei.
Wenn Kneubühl etwa davon spreche, die Polizei habe auf ihn geschossen, sei das klar nicht erstellt, räumte der Verteidiger ein. Allerdings habe die Polizei, um Kneubühl abzulenken, zu einem bestimmten Zeitpunkt des Einsatzes eine Knallpetarde mit mehreren Knallgeräuschen gezündet. Da sei es durchaus nachvollziehbar, dass Kneubühl das im Hausinnern als Schüsse interpretiert habe.
Der amtliche Verteidiger verlangte, dass das Gericht Kneubühl als schuldfähig anerkennt und das Verfahren zurück an die Staatsanwaltschaft geht, damit diese ordentlich Anklage erhebt.
Staatsanwalt will stationäre Massnahme
Der Staatsanwalt bekräftigte demgegenüber seine Forderung, Kneubühl sei nicht schuldfähig. Stattdessen sei eine stationäre Massnahme gegen den Rentner auszusprechen. Will heissen: Kneubühl käme in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung.
Der Staatsanwalt stützt sich auf ein psychiatrisches Gutachten, das Kneubühl einen Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn schweren Ausmasses attestiert. Zudem bestehe ein erhebliches Rückfallrisiko.