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Schweiz Verursacherprinzip gilt auch für Atomkraftwerke

Die Atomkraftwerke blitzen vor dem Bundesverwaltungsgericht ab: Sie müssen die Kosten für die Jodabgabe an die Bevölkerung übernehmen. Dass der Bundesrat nach Fukushima den Kreis der Versorgten ausgeweitet hat, spielt dabei keine Rolle.

Jodtabletten sollen nach einem Reaktorunfall vor Schilddrüsenkrebs schützen. Früher wurde deshalb die Nachbarschaft der Kernkraftwerke vorsorglich mit Tabletten versorgt, ausserdem lagerte die Armee-Apotheke Jodtabletten im grossen Stil.

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima hat der Bundesrat beschlossen, diese Massnahme auszuweiten. 2014 wurde der Kreis um die Atommeiler, in dem die Tabletten abgeben werden, von 20 Kilometern auf 50 ausgedehnt. Dies entschied die Regierung zum Missfallen der Energiekonzerne, die einen Grossteil der Kosten dafür übernehmen müssen. Auf 30 Millionen Franken schätzt die Armeeapotheke des Bundes die Kosten der Tablettenabgabe an knapp fünf Millionen Personen.

Kraftwerke wollten nicht bezahlen

Die Kraftwerkbetreiber fochten die Rechnung an. Sie seien weiterhin bereit, die Kosten für die Abgabe im bisherigen Rahmen zu übernehmen. Dass nun aber an mehr Personen in einem weiteren Umkreis Tabletten abgegeben würden, sei illegal, unverhältnismässig und der Nutzen zweifelhaft, lautet die Kritik.

Die zentrale Lagerung sei viel sinnvoller. Im Notfall könnte dann beispielsweise der Zivilschutz die Verteilung innerhalb kürzester Zeit übernehmen, argumentieren die Konzernanwälte.

Verursacherprinzip bei radioaktiver Strahlung

Das Bundesverwaltungsgericht sieht das anders. Nach einer Reaktorkatastrophe seien die Rettungskräfte vermutlich bereits voll ausgelastet, ohne dass sie auch noch Tabletten verteilen müssten. Die Massnahme sei auch nicht ungesetzlich.

Die Ausweitung des Kreises um die Atomkraftwerke sei eine relativ einfache Anordnung, für die der Bundesrat nicht extra ein Gesetz brauche. Dass die Kosten dafür den Energiekonzernen auferlegt werden, entspreche dem Verursacherprinzip. Die sei Jodabgabe doch einzig wegen der Kernkraftwerke nötig, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Die Beschwerde wird vollumfänglich abgewiesen. Den Konzernen bleibt noch die Möglichkeit, das Bundesgericht anzurufen.

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