Die drei betroffenen Iraker waren vom Bundesstrafgericht in Bellinzona am 18. März erstinstanzlich verurteilt worden. Ihnen wurde vorgeworfen, den Islamischen Staat als kriminelle Organisation unterstützt oder sich an ihm beteiligt zu haben. Laut dem Bundesstrafgericht in Bellinzona besteht bei ihnen Fluchtgefahr, darum bleiben die drei Verurteilten weiterhin in Sicherheitshaft, mindestens bis Mitte Juni.
Schleuser-Kontakte als Fluchtrisiko
Dies betreffe auch den Hauptangeklagten, obwohl er aufgrund einer Kriegsverletzung Paraplegiker ist und nur mit einem Rollstuhl mobil ist. Er habe nach seiner Einreise in die Schweiz Kontakte zu Schleusern gehabt und sich davor in verschiedenen Ländern aufgehalten, schreibt das Bundesstrafgericht. Er sei darum als «durchaus agil zu bezeichnen».
Auch der zweite Verurteilte kenne Schleuser und habe damit die Möglichkeit, «sich jenseits behördlicher Blicke in diversen Ländern zu bewegen», halten die Richter in Bellinzona fest. Der Mann hat zwei Kinder aus zwei Ehen in der Schweiz. Zudem verfügt er über eine C-Bewilligung, die aber derzeit überprüft wird.
Der dritte Iraker ist ein abgewiesener Asylbewerber. Er wurde vor seiner Einreise in die Schweiz in Italien registriert.
Die drei Männer befinden sind nun seit rund zwei Jahren in Haft. Das Bundesstrafgericht hat sie zu Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Dagegen können sie beim Bundesgericht Beschwerde einlegen. Die Verlängerung der Sicherheitshaft gilt bis Mitte Juni.