Seit dem 1. August haben ehemals «administrativ Versorgte» per Bundesgesetz das Anrecht auf einfachen und kostenlosen Zugang zu ihren Akten. Viele Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen machen davon Gebrauch.
Bis heute hätten sich bei den Staatsarchiven gegen 500 Personen gemeldet, sagt Beat Gnädinger, Präsident der Schweizerischen Archivdirektorinnen- und Archivdirektorenkonferenz (ADK) und Mitglied des Runden Tischs Fürsorgerische Zwangsmassnahmen. Die Gesetzesänderung habe aber nicht eine Lawine von Anfragen ausgelöst. Die Entwicklung habe schon früher eingesetzt. Bereits im Juni hätten rund 300 Personen Einsicht in ihre Akte verlangt.
Das Gesetz, welches im August in Kraft getreten ist, gilt vorerst nur für ehemals «administrativ Versorgte», also Personen, die einst etwa wegen eines «liederlichen Lebenswandels» in eine geschlossene Anstalt eingewiesen worden waren. Doch schon vor der Gesetzesänderung war der kostenlose Zugang zu den eigenen Unterlagen in vielen Kantonen gewährleistet. Ebenfalls seit längerer Zeit bieten die Opferhilfestellen der Kantone und die Staatsarchive Unterstützung bei der Suche nach den eigenen Akten.
Dossiers sind meist nicht komplett
Viele Personen machten davon Gebrauch – nicht nur «administrativ Versorgte», sondern auch andere Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen, für die das neue Gesetz nicht gilt.
Hilfe bei der Suche nach der eigenen Vergangenheit haben viele Betroffene nötig. Denn in den meisten Fällen existiert kein kompaktes Dossier über die Person, das man aus dem Regal ziehen könnte. Gnädinger spricht von einer Spurensuche bei verschiedenen Institutionen, womöglich auch in verschiedenen Kantonen.
Aufgrund der Angaben der Betroffenen versuche man, einzelne Dokumente zusammenzutragen: Etwa den Vermerk im Protokollbuch der Vormundschaftsbehörde, das Insassendossier einer Anstalt, Einträge im Eintrittsbuch einer Institution, in dem womöglich Name, Massnahme und Zeitdauer festgeschrieben sind.
Viele Akten vernichtet
Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass viele Akten vernichtet worden sind. Bereits vor einem Jahr hat die Archivdirektorenkonferenz dazu aufgerufen, entsprechende Dokumente auf jeden Fall aufzubewahren. Mit dem im August in Kraft getretenen Gesetz sind Bund, Kantone und Gemeinden nun offiziell dazu verpflichtet.
«Das neue Gesetz hat die Sensibilisierung bei den Vollzugsbehörden und in den Archiven noch einmal verbessert. Das Bewusstsein dafür, dass ein rücksichtsvoller Umgang mit den Betroffenen und mit den Unterlagen über diese Menschen zwingend ist, ist gestiegen», sagt Gnädinger.
Noch nicht bei allen Stellen angelangt sei die Erkenntnis, dass Betroffene kostenlosen Zugang zu ihrer Akte erhalten müssen. «Wir hören immer wieder von Fällen, wo einzelne Behörden Geld verlangen wollen für Aktenkopien. Meist steckt nicht böser Wille, aber Unwissen dahinter.»
Schmerzhafte Informationen
«Für die Aufarbeitung des individuellen Schicksals ist es von erheblicher Bedeutung zu erfahren, wer und aus welchen Gründen eine Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung angeordnet hat», heisst es in einem Bericht des Justizdepartements vom August 2014.
Doch die gefundenen Informationen über die eigene Person können auch sehr schmerzhaft sein. «Einige Betroffene verzichten deshalb bewusst darauf, ihre Akte zu lesen», sagt Gnädinger. «Andere wünschen bei der Einsicht eine Begleitung.»
Wer mit den Angaben in der eigenen Akte nicht einverstanden ist, kann einen Bestreitungsvermerk anbringen und der Akte zusätzlich eine Gegendarstellung beifügen lassen. Von dieser Möglichkeit wird allerdings nur selten Gebraucht gemacht, weiss Gnädinger.
Weitere Gesetze geplant
Mit dem neuen Gesetz wird das Unrecht, das diesen Menschen widerfahren ist, gesetzlich anerkannt. Zudem soll die Behördenpraxis, die erst in den 1980er-Jahren gestoppt wurde, wissenschaftlich aufgearbeitet werden.
Wenn es nach den Empfehlungen des Runden Tisches geht, soll eine entsprechende Rechtsgrundlage auch für weitere Gruppen wie Heim- und Verdingkinder oder Zwangssterilisierte geschaffen werden.