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Zwei Gewehre von den Millionen, die im Umlauf sind.
Legende: Bewaffnung in der Schweiz: Laut Schätzungen sind in der Schweiz 2,3 bis 4,5 Millionen Schusswaffen im Umlauf. Keystone/gestelltes Bild

Schweiz Viele Waffen sind nicht registriert

Nach der tödlichen Schiesserei im Walliser Dorf Daillon stellt sich die Frage, wie der ehemalige Psychiatriepatient überhaupt zu seinen Waffen kam. Und: Wie viele alte, nicht registrierte Waffen gibt es in der Schweiz noch?

Das Verbrechen im Wallis kostete drei Menschen das Leben. Die Bluttat regt dazu an, die Waffengesetze der Schweiz zu hinterfragen. Jahrzehntelang hatte die Schweiz im internationalen Vergleich ein lasches Waffengesetz.

Meldung bei den kantonalen Waffenbüros

Vor rund vier Jahren, nach dem Beitritt zu Schengen, wurde es verschärft. Der Staat sollte wissen, wer welche Waffen besitzt. Wer eine Waffe kauft, muss sie seither bei den kantonalen Waffenbüros melden.

Aber auch Waffen, die vor den Gesetzesverschärfungen gekauft wurden, mussten registriert werden, sagt Simone Rusterholz vom Bundesamt für Polizei Fedpol: «Die heute sogenannt meldepflichtigen Waffen, die bis Ende 2008 ohne Waffenerwerbsschein erworben werden konnten, waren beim kantonalen Waffenbüro zu melden.» Dabei ging es um Jagd- und Sportwaffen.

Damals informierten die Behörden, die Sport- und Schiessverbände riefen ihre Mitglieder auf, ihre Waffen nachzuregistrieren. Allerdings mit mässigem Erfolg, denn Schätzungen des Bundes gehen davon aus, dass rund 240'000 Waffen nach wie vor nicht registriert sind. Das ist etwa jede zehnte Waffe, die in der Schweiz im Umlauf ist.

Ein Jahr Zeit zur Nachregistrierung

Für Martin Killias, Kriminalexperte von der Universität Zürich, ist das ein riesiges Problem: «Wir haben aus dieser Zeit Altlasten, Tausende von unregistrierten Waffen, die irgendwo herumliegen, an die man sich kaum mehr erinnert.» Diese nun nach nachträglich irgendwie zurückzuholen sei nicht so einfach, sagt der Experte.

Für die Nachregistrierung hatten die Waffenhalter ein Jahr Zeit. Wer es nicht tat, musste allerdings nichts befürchten. Simone Rusterholz vom Fedpol sagt, ihre Behörde habe damals eine strafrechtliche Verfolgung für die Nicht-Beachtung der Meldepflicht vorgeschlagen. Diese sei aber auf politischen Widerstand gestossen und deshalb nicht eingeführt worden.

Sanktionen stehen nicht im Vordergrund

Zwar sind für Kriminalexperte Killias die grosse Anzahl nichtregisterter Waffen, die in Schubladen und Schränken in Schweizer Haushalten liegen, ein grosses Risiko. Jedoch stehen für ihn Sanktionen wie Geldbussen für säumige Waffenhalter nicht im Vordergrund. Killias regt an, dass man Waffenhalter finanziell belohnen sollte, wenn diese ihre alten Waffen nachträglich registrieren lassen oder abgeben.

Davon will der Präsident von Pro Tell, der Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht, nichts wissen. Auch einer Nachregistrierung alter Waffen kann Willy Pfund nichts abgewinnen: Die Registrierung diene erst nach einer Tat zur Aufklärung. Die Verantwortung liege beim Einzelnen und bei der Gesellschaft. Es müsse klar sein, dass Freiheit und Waffenbesitz «auch mit Verantwortung verbunden sei».

Erneuter Aufruf zur Registrierung

Das Thema beschäftigt auch den Schweizer Schiesssportverband. Dort kann man sich durchaus vorstellen, nun erneut einen Aufruf zu lancieren, damit sich die Besitzer von bislang nicht registrierten Waffen bei den kantonalen Waffenbüros melden. (lin)

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