Das Ziel des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist klar: Man will verhindern, dass die Vogelgrippe aus dem deutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern in die Schweiz eingeschleppt wird.
Bei den Vorsorgemassnahmen, die per sofort greifen, geht es weniger um den Schutz der Konsumenten als um den Schutz der Schweizer Geflügelbestände.
BLV-Sprecherin: Geringe Gefahr einer Ausbreitung
Zwar seien auch Importverbote für Geflügelfleisch und Geflügelfleisch-Erzeugnisse erlassen worden, sagt BLV-Sprecherin Sabina Helfer. Doch diese spielten bei der Übertragung des Erregers eine untergeordnete Rolle.
Viel wichtiger sei, dass keine Lebendware mehr aus den betroffenen norddeutschen Regionen in die Schweiz gelange. Letztmals seien solche Waren Ende Juli dieses Jahres in die Schweiz importiert worden. Helfer schätzt die Gefahr einer Verbreitung der Seuche in der Schweiz zwar als klein ein. «Trotzdem muss man solche Ausbrüche sehr ernst nehmen.»
H5N8 überträgt sich nicht auf den Menschen
Die Veterinärbehörden stehen derweil vor einem Rätsel. Wie kam das aggressive H5N8-Vogelgrippe-Virus, das bislang nur aus Asien bekannt war, in den norddeutschen Trutenbetrieb?
Eine Übertragung durch Wildvögel erscheint Forschern derzeit nicht unwiderlegbar. Es habe aktuell keine Zugvogelbewegungen zwischen Südkorea und Deutschland gegeben, wird ein Experte des zuständigen Friedrich-Löffler-Instituts auf «Spiegel-Online» zitiert. Möglicherweise wurde das H5N8-Virus via mitgebrachte Geflügelprodukte in Deutschland eingeschleppt.
Die klassische Geflügelpest oder Vogelgrippe hat sich seit 1997 mit dem damals neuen Virenstamm H5N1 in vielen Ländern ausgebreitet. Dieser kann vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Ein Überspringen des nun erstmals in Europa entdeckten Virus-Typs H5N8 auf Menschen ist aber bislang nicht bekannt.