Für Schweizer Stromkonzerne sollen im Energiegrosshandel die gleichen Regeln gelten wie für EU-Firmen. Der Bundesrat prüft die Übernahme von EU-Recht mit Meldepflichten und Verboten. Er folgt dem Wunsch der Elektrizitätskommission (ElCom).
Von der EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarktes (REMIT) sind Schweizer Unternehmen schon heute betroffen. Ihnen drohte der Ausschluss vom Handel in der EU, wenn sie nicht umfangreiche Daten zu Handel und Produktion bei der EU offenlegen.
Erst ab dem 1. Juli 2013 müssen die Firmen die Daten auch der ElCom liefern. Für weitere EU-Regeln – so beim Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation – müsste Schweizer Recht angepasst werden.
Das UVEK soll bis Ende Februar eine Gesetzesvorlage oder einen Prüfbericht vorlegen. REMIT betrifft auch das Stromabkommen mit der EU, das zurzeit verhandelt wird.