Für die Gerichtskommission von National- und Ständerat ist es klar: Einstimmig befand sie, das Parlament solle die Wahl von Adrian Lobsiger bestätigen. Die Kommission traue ihm den Rollenwechsel zu, sagt Kommissionspräsident Roland Eberle: Den Wechsel vom Bundesamt zur Polizei zum obersten Datenschützer, vom Mann in der Verwaltung zu dem, der die Verwaltung unter die Lupe nimmt.
«Wenn wir alle mit zu starker Nähe ausschliessen würden, hätten wir keine Möglichkeit, Leute zu wählen. Wer engagiert ist einem Thema, ist auch davon betroffen – das ist eine positive Voraussetzung, um eine solche Aufgabe zu übernehmen», befindet Eberle.
Der Datenschutz sei ohnehin schon stark politisiert. Da sei es nicht zusätzlich noch Aufgabe der Gerichtskommission, über eine Wahl die Politik mitzubestimmen. Sie müsse lediglich bewerten, ob Adrian Lobsiger fähig sei, wohlüberlegte Entscheide im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit zu fällen. Und das sei er.
Skepsis von links
Zweifel daran hat allerdings SP-Nationalrat Jean Christophe Schwaab. Vom Datensammler zum Datenschützer – das sei ein gewaltiger Spagat: «Wenn es darum geht, jemanden zu überwachen, ist der Datenschutz ein Hindernis für seine jetzige Arbeit.» Künftig müsse sich Lobsiger als Datenschutzbeauftragter für mehr Datenschutz und mehr Privatsphäre einsetzen – «ein krasser Widerspruch», findet der SP-Nationalrat.
Schwaab fürchtet also um die Unabhängigkeit des Datenschützers. Seine Partei werde Adrian Lobsiger deswegen noch auf Herz und Nieren prüfen. Denn Daten seien ein hohes Gut. Für jeden persönlich – aber auch für die Wirtschaft. Dank einem hohen Datenschutz sei die Schweiz schliesslich attraktiv für Unternehmen, meint der SP-Nationalrat.