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Schweiz Vorläufig keine Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung

Die Kritik von Parteien und Verbänden war laut und heftig. Jetzt hat der Bundesrat reagiert: Das umstrittene Vorhaben wird verschoben.

«Das geht zu weit», sagten die einen. «Das geht nicht weit genug», sagten die anderen. Der Vorschlag, anderen Staaten Rechtshilfe künftig auch bei Steuerhinterziehung und nicht nur bei Betrug zu leisten, stiess auf Kritik.

Nun hat der Bundesrat entschieden: Er entscheidet vorläufig nichts. Das Thema soll bei der Revision des Steuerrechts wieder aufgenommen werden. Die Vernehmlassung dazu wird im Frühling eröffnet.

Amtshilfe? Rechtshilfe?

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Amtshilfe bezeichnet die gegenseitige Hilfe zwischen Verwaltungsabteilungen. Also etwa die Lieferung von Unterlagen der Eidg. Steuerverwaltung an andere Staaten.

Rechtshilfe wird in einem Strafverfahren gewährt. Dazu ist ein Gesuch an die Justizbehörden nötig.

Häufige Kritik: Die Ausdehnung der Rechtshilfe gegenüber ausländischen Behörden benachteilige die Schweizer Behörden. Die Schweiz müsste Daten herausgeben, die in einem Verfahren in der Schweiz geheim bleiben würden. Das sei einseitig und unnötig, schrieb etwa die SVP.

Die Linken wiederum möchten die Rechtshilfe auf alle Staaten ausdehnen – auch auf Entwicklungsländer. Diese haben häufig kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz und können somit nicht profitieren.

Seit der Übernahme des OECD-Standards im März 2009 und dessen Umsetzung in DBA leistet die Schweiz nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe. In der Rechtshilfe ist hingegen gemäss geltendem Recht eine Zusammenarbeit bei Steuerhinterziehung ausgeschlossen.

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