Heute müssen Einträge im Strafregister je nach Schwere der Tat 10 bis 20 Jahre nach Verbüssung der Strafe gelöscht werden. Bedingt ausgesprochene Urteile oder Geldstrafen werden nach zehn Jahren aus der Datenbank entfernt. Nach der Löschung darf ein Richter frühere Verurteilungen in einem neuen Verfahren nicht mehr berücksichtigen – selbst wenn er von der Vorstrafe weiss.
Bundesrat unterstützt Motion
Die Folge davon sind systematische Fehlurteile, wie der Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof in der Begründung seiner Motion kritisiert. Bischof fordert darum, die Fristen zu verlängern. Zudem sollen gelöschte Einträge für Richter weiterhin sichtbar sein und bei neuen Urteilen berücksichtigt werden können.
In seiner Antwort bezeichnet der Bundesrat das Anliegen als berechtigt. Er erklärte sich bereit, im Rahmen der bereits laufenden Änderung des Strafregistergesetzes eine Lösung vorzuschlagen.