Der Iraker war im Prozess wegen Unterstützung der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) vom Bundesstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden.
«Die Untersuchungshaft ist für meinen Mandanten sehr schwer, die Kontaktlosigkeit macht ihn irre», begründete der Anwalt des verurteilten Irakers die Eingabe gegenüber der Onlineausgabe von «20 Minuten».
Weiterzug vorbehalten
Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Darum bedeute der vorzeitige Haftantritt nicht, dass der Verurteilte das Urteil nicht weiterziehe, ergänzte sein Anwalt. Der Entscheid über einen Weiterzug fälle er mit seinem Mandanten, sobald das schriftliche Urteil vorliege.
Bundesstrafgericht
Der Iraker wird aus der Sicherheitshaft (Untersuchungshaft) nun direkt in den Strafvollzug im Kanton Schaffhausen überführt.
Zwei weitere Iraker erhielten ebenfalls Freiheitsstrafen. Den Männern wurde vorgeworfen, einen Bombenanschlag geplant zu haben.