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Schweiz Waffen: Vernetzen statt verbieten

Nach dem Amoklauf im Wallis soll das Waffenrecht nicht verschärft werden. So zumindest sieht es die nationalrätliche Sicherheitskommission. Dafür setzt sie auf einen verbesserten Informationsaustausch zwischen Bund und Kantonen. Alter Wein mit aktuellem Beigeschmack?

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK) befasste sich an ihrer Sitzung mit diversen Vorstössen zur Bekämpfung des Waffenmissbrauchs. Dies sei seit längerem geplant gewesen, sagte Kommissionspräsidentin Chantal Galladé. Durch die tragischen Ereignisse von vergangener Woche – den tödlichen Schüssen in Daillon (VS) – habe die Diskussion nun aber eine besondere Aktualität erhalten.

Waffenrückgabeaktion in Zürich.
Legende: Die nationalrätliche Sicherheitskommission hält nichts von der Nachregistrierung von Armeewaffen. keystone / archiv

Die Kommissionsmehrheit sah jedoch keinen Handlungsbedarf, das aktuelle Waffenrecht weiter zu verschärfen. Die Parlamentarier sprachen sich etwa dagegen aus, die Meldepflicht für Armeewaffen auszudehnen. Diese Waffen wurden vor 2008 unregistriert an ehemalige Wehrmänner abgegeben. Davon sind Millionen im Umlauf.

Waffenregister verbinden

Ja sagte die SIK dagegen zu einem verbesserten Informationsaustausch zwischen den Behörden der Kantone und des Bundes. Ein Anliegen, dass bereits vor zwei Jahren thematisiert wurde. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD) habe das Anliegen verzögert, kritisierte nun auch Kommissionspräsidentin Galladé.

Die Gegner der Waffenschutzinitiative hätten im Abstimmungskampf vor zwei Jahren argumentiert, ein nationales Waffenregister sei nicht nötig, weil die kantonalen Waffenregister verbunden würden. Dies sei nun zwei Jahre her, und es sei nichts geschehen, rügte Galladé.

Nun habe die Kommission erstaunt feststellen müssen, dass erst eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden müsse, damit die kantonalen Register und die Informationssysteme des Bundes für online-Abfragen miteinander verbunden werden könnten. Das verlangt nun eine Motion der SIK.

Maurer zufrieden - Galladé nicht

Einen besseren Informationsfluss strebt die SIK auch mit weiteren Motionen an. Staatsanwälte und Gerichte sollen die Armee informieren müssen, falls in einem Strafverfahren gegen Wehrpflichtige zu befürchten ist, diese könnten sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden.

Zufrieden mit der Stossrichtung der Kommission ist Verteidigungsminister Ueli Maurer. Das Waffenrecht sei korrekt, sagte er im Gespräch mit SRF. Was es brauche, sei eine Missbrauchsbekämpfung. «Es braucht einen Austausch bei Missständen. Damit entsprechende Behörden sofort reagieren können.» Das habe die Kommission in ihren Motionen offenbar auch so beschlossen.

Persönlich nicht ganz zufrieden mit der Kommissionsmehrheit ist die SP-Politikerin Chantal Galladé. Tragischerweise gebe es immer wieder Vorfälle mit Schusswaffen. Es werde immer einen Teil geben, der sich nicht verhindern lasse. «Aber es gebe wohl auch einen Teil, der sich eben verhindern liesse, wenn man das hier anpacken würde mit rückwirkender Registrierung und Einsammelaktionen.»

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