Der Bundesrat hat vorgeschlagen, künftig sämtliche Feuerwaffen in einem kantonalen Waffenregister zu erfassen. Waffen, die vor dem Dezember 2008 gekauft worden sind, müssen im Nachhinein registriert werden, da sie noch nicht meldepflichtig waren. Wer dies nicht tut, wird gebüsst.
Gefahr der falschen Sicherheit
Der Bundesrat geht davon aus, dass ungefähr zwei Millionen Feuerwaffen im Privatbesitz sind. Wären diese lückenlos erfasst, könnte die Polizei vorgängig zu Einsätzen prüfen, ob die Zielperson im Besitz von Feuerwaffen ist, argumentiert der Bundesrat. Die Waffenverbände widersprechen diesem Nutzen vehement.
Der Schiesssportverband schreibt von einem Trugschluss, der tödliche Folgen haben könne. «Die Polizei mit dieser Gesetzesänderung glauben zu machen, dass beim Verdächtigen wirklich keine oder nur registrierte Waffen vorhanden sind, ist naiv und gefährlich», schreibt die Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht «Pro Tell».
Die Büchsenmacher und Waffenhändler doppeln nach: «Dass Beamte vor dem Eintreffen schauen können, ob Schusswaffen am Einsatzort vorhanden sind, funktioniert allerhöchstens im Fernsehkrimi.»
Kantonale Register werden verknüpft
Städte und Kantone sprechen sich hingegen für die Registrierungspflicht aus. Für einen Gewinn an mehr Sicherheit wolle man diesen in Kauf nehmen, schreibt der Städteverband. Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hatten die Änderung mitinitiiert.
Weniger umstritten, aber für die Arbeit der Behörden wohl wichtiger ist die geplante Vernetzung der kantonalen Waffenregister. Heute müssen die kantonalen Behörden die anderen Kantone einzeln anfragen, ob eine Person oder eine Waffe dort bekannt ist. Künftig soll eine einzige Anfrage genügen.