Lieber kein Abkommen als ein schlechtes: Die nationalrätliche Wirtschaftskommission (WAK) empfiehlt ihrem Rat, das revidierte Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich abzulehnen.
Die Kommission fällte den Entscheid mit 15 zu 7 Stimmen bei drei Enthaltungen, wie Kommissionspräsident Christophe Darbellay bekannt gab. Das Abkommen würde die kantonale Steuersouveränität empfindlich ritzen. Die Kommission hält die Umsetzbarkeit darum für fraglich.
Besser keins als ein schlechtes Abkommen
Laut dem Walliser CVP-Nationalrat ist der Entscheid durch prinzipielle Überlegungen motiviert. So lehnt es die Kommission ab, dass ein ausländischer Staat Steuern auf Immobilien erhebt, die sich in der Schweiz befinden. Aus diesen Gründen wolle die Kommission einen vertragslosen Zustand in Kauf nehmen. Frankreich droht mit der Vertragskündigung, wenn die Schweiz keine Änderungen akzeptiert.
Zwar gibt es im französischen Recht eine Klausel, die eine bei Sistierung des Abkommens drohende Doppelbesteuerung teilweise verhindern könnte. Darbellay räumte allerdings ein, dass es ohne Abkommen zu ungünstigeren Situationen für gewisse Personen kommen könne.
Einwilligung mit Zähneknirschen
Sollte der Nationalrat trotz gegenteiliger Empfehlung auf das Abkommen eintreten, hat die Kommission bereits vorgesorgt. So soll der Vertrag an den Bundesrat zurückgewiesen werden mit der Forderung, dass dieser Neuverhandlungen mit Frankreich aufnehmen soll, um ein besseres Ergebnis zu erzielen. Das allerdings hatte der Bundesrat bislang kategorisch ausgeschlossen.
Die Anpassung des Abkommens hatte Frankreich gefordert. Das Nachbarland drohte, das aktuelle Abkommen von 1953 zu kündigen, wenn die Bedingungen für Frankreich nicht verbessert würden. Zähneknirschend willigte der Bundesrat ein, da aus seiner Sicht ein Zustand ohne Abkommen mit drohender Doppelbesteuerung noch schlechter wäre als ein angepasstes Abkommen.