Das Bundesamt für Migration hat beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht. Warum? Die Richter sollen in einem Grundsatzurteil festlegen, wann arbeitslose Einwanderer ihr Aufenthaltsrecht verlieren und damit kein Anspruch mehr haben auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
Im konkreten Fall ging das Bundesamt gegen ein Urteil eines kantonalen Gerichts in Revision. Das Gericht hatte entschieden, dass die fünfjährige Aufenthaltsbewilligung einer arbeitslosen Portugiesin nicht entzogen wird. Von den dreieinhalb Jahren, welche die alleinstehende Frau in der Schweiz lebt, arbeitete sie nur neun Monate. Seither lebt sie von der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe.
Im Interview mit dem «SonntagsBlick» sagte der Chef des Bundesamts für Migration (BFM), Mario Gattiker, dass er via Beschwerde vom Bundesgericht wissen will, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Aufenthaltsbewilligung entzogen werden kann.
«Ich will, dass das Bundesgericht Klarheit schafft und strebe ein Präzedenzurteil an,» sagte Gattiker
Er will jedoch bezüglich der Arbeitsmigration nicht generell schwarz malen: «Die Auswirkungen dieser Arbeitsmigration sind in der Schweiz bisher wenig zu spüren.»