Wie gedenkt die Schweizer Regierung, die Zuwanderungsinitiative vom 9. Februar 2014 umzusetzen? Heute Nachmittag hat der Bundesrat das Kind beim Namen genannt. Er will dem Volkswunsch mit einer Schutzklausel nachkommen. Die Ausgestaltung dieses Instruments, das ab 2017 griffe, hat er allerdings erst in groben Zügen skizziert.
So soll bei der Zuwanderung von Angehörigen der EU- und EFTA-Staaten eine bestimmte Schwelle festgelegt werden, ab der für das Folgejahr Höchstzahlen und Kontingente eingeführt würden. Bis zu dieser Schwelle gälte derweil die volle Freizügigkeit.
Einen differenzierteren Vorschlag, wie die Massnahme aussehen könnte, kündigte die Regierung für Anfang März 2016 an. Sie wolle indes auf jeden Fall das gesamtwirtschaftliche Interesse der Schweiz und die Empfehlungen einer neuen Zuwanderungskommission berücksichtigen.
Mittel zur Bewältigung der Gratwanderung
MIt der Schutzklausel, so die Idee des Bundesrates, soll die Gratwanderung zwischen Volkswunsch und Erhalt der Bilateralen Verträge gelingen. Dazu Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga: «Wir sind zum Schluss gekommen, dass es eine technische Lösung gibt, die konform ist mit dem Freizügigkeitsabkommen und mit der Verfassungsbestimmung.»
Sie präzisiert: Die Schaffung einer Schutzklausel stellte noch keine Verletzung des Freizügigkeitsabkommens dar. Eine Verletzung läge erst dann vor, wenn der Bundesrat diese tatsächlich auslösen würde – wenn er also Höchstzahlen und Kontingente festlegen würde.
Ungeachtet der Chancen, die eine Schutzklausel eröffnete, sei diese Massnahme aber kein «Allerheilmittel». Nötig seien auch Massnahmen im Inland, so die Bundespräsidentin. Sie denke dabei etwa an Arbeitskräfte, die aus den Reihen der über 50-Jährigen und der Frauen mobilisiert werden könnten.
Reaktion auf Kritik
Mit der Aussicht auf eine Schutzklausel reagiert der Bundesrat auf die Kritik, die seine Gesetzesbotschaft diesen Sommer in der Vernehmlassung geerntet hat. Diese wollte die Zuwanderung mit Kontingenten einschränken. Aber EU-Bürger sollten davon nicht betroffen sein.
Die Liberalen und die führenden Wirtschaftsverbände hatten sich demgegenüber für eine Schutzklausel stark gemacht. Und eben diesem Anliegen ist der Bundesrat nun nachgekommen.