Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl) in Frick (AG) muss einer ehemaligen Angestellten 27'000 Franken Lohn für fünf Jahre nachzahlen. Das Institut konnte den Salärunterschied von sechs Prozent zwischen der Frau und ihrem männlichen Kollegen nicht objektiv begründen.
Die drei Bundesrichterinnen stützen damit den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau. Dieses war zum Schluss gekommen, dass die Aussagen der befragten Personen kein einheitliches Bild aufzeigten. Aus den Arbeitszeugnissen lasse sich ebenfalls kein Unterschied herauslesen.
«Gleich gutes Niveau»
Wie aus dem Urteil weiter hervorgeht, hielt der Institutsleiter in einem Mail fest, er gehe davon aus, dass die Leistungen der Frau und des im gleichen Tätigkeitsgebiet arbeitenden Kollegen auf gleich gutem Niveau liegen würden.