Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) forderte das Bundesamt für Migration (BFM) auf, von Wegweisungen tamilischer Asylsuchender abzusehen. Die Menschenrechtssituation in Sri Lanka sei weiterhin äusserst besorgniserregend, teilte die GfbV mit.
Die GfbV begrüsst, dass eine von der Regierung Sri Lankas Anfang April publizierte Liste mit 15 tamilischen Diaspora-Organisationen und 424 Privatpersonen, die unter Terrorismusverdacht fallen, gemäss Bundesrat keine Rechtsfolgen in der Schweiz habe. Sechs der Organisationen seien in der Schweiz aktiv und neun Privatpersonen in der Schweiz wohnhaft.
In der Schweiz könnten terroristische Aktivitäten aber im Sinne des Schweizerischen Strafrechts verfolgt werden. Der Bundesrat habe in seiner Antwort auf einen Vorstoss von SP-Nationalrat Andy Tschümperlin (ZH) auch auf die Schweizerischen Geldwäschereibestimmungen hingewiesen, die vorgeben, dass bei begründetem Verdacht auf Terrorismusfinanzierung Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei erstattet werden müsse.